RS Vwgh 1993/12/21 89/14/0268

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Index

23/01 Konkursordnung
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
53 Wirtschaftsförderung

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
KO;

Rechtssatz

Auch aus einer Konkursmasse kann ein Betrieb erworben werden. Da unter Betriebserwerb steuerlich der Erwerb von Wirtschaftsgütern zu verstehen ist, mit deren Hilfe eine bisher ausgeübte betriebliche Tätigkeit ohne wesentliche weitere Investitionen fortgesetzt werden kann, läßt sich aus der Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht der Schluß ziehen, daß in der Masse kein derartiger Komplex von Wirtschaftsgütern enthalten sein kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989140268.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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