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23/01 KonkursordnungNorm
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Auch aus einer Konkursmasse kann ein Betrieb erworben werden. Da unter Betriebserwerb steuerlich der Erwerb von Wirtschaftsgütern zu verstehen ist, mit deren Hilfe eine bisher ausgeübte betriebliche Tätigkeit ohne wesentliche weitere Investitionen fortgesetzt werden kann, läßt sich aus der Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht der Schluß ziehen, daß in der Masse kein derartiger Komplex von Wirtschaftsgütern enthalten sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989140268.X04Im RIS seit
20.11.2000