Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §66 Abs1;EStG 1988 §66 Abs2;EStG 1988 §67 Abs3;
Rechtssatz: Eine Zahlung, auf die in gleicher Höhe bei Beendigung des Dienstverhältnisses wie bei Fortbestehen des Dienstverhältnisses ein Anspruch besteht, stellt weder eine Abfertigung noch eine Erhöhung der Abfertigung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin Kommunalsteuer unter anderem für Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen in Höhe von S 12.846,-- vorgeschrieben. Der Verwaltungsgerichtshof hat über die dagegen zunächst an den Verfassungsgerichtshof erhobene Beschwerde, deren Behandlung von diesem mit Beschluss abgelehnt und dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten wurde, erwogen: Mit der im vorliegenden Beschwerdeverfahren allein str... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs1;KommStG 1993 §5 Abs2 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/14/0045 E 28. Oktober 1997 RS 3
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die Versteuerung von Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen hat nicht nach § 67 Abs 6 EStG 1988 zu erfolgen. Bei derartigen Bezügen handelt es sich um das volle (Urlaubsentschädigun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs1;EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs1;KommStG 1993 §5 Abs2 litb;
Rechtssatz: Eine Versteuerung der Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen hat nicht nach § 67 Abs 6 EStG 1988 und damit nicht mit dem in § 67 Abs 1 legcit normierten Steuersatz zu erfolgen (Hinweis E 28.10.1997, 97/14/0045). Von einer in § 67 Abs 6 EStG 1988 enthaltenen AU... mehr lesen...
Im Zuge einer im Jahre 1996 bei der Beschwerdeführerin vorgenommenen Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass der Arbeitnehmer Dr. F. im August 1991 anlässlich seines Ausscheidens eine freiwillige Abfertigung unter Berücksichtigung seiner Vordienstzeiten bei der I. GmbH in Höhe von S 848.748,64 erhalten hatte. Zu diesem Zeitpunkt habe nach den Ausführungen im Prüfungsbericht vom 23. September 1996 ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen die I GmbH auf eine gesetzliche Abfertigung in de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;
Rechtssatz: Die Auffassung, Voraussetzung für die Anrechnung einer Dienstzeit nach dem zweiten Satz des § 67 Abs 6 EStG 1988 sei es, dass das entsprechende Dienstverhältnis bereits beendet ist, erscheint weder im Wortlaut des Gesetzes gedeckt noch ist eine solche Voraussetzung dem Sinn des Gesetzes zu entnehmen, das eine an der gesamten Lebens... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Vorstellung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid, mit welcher ihr im Instanzenzug hinsichtlich der Jahre 1994 und 1996 Kommunalsteuer für bisher nicht versteuerte Urlaubsentschädigungen bzw. Urlaubsabfindungen vorgeschrieben worden war, keine Folge. Vor dem Verwaltungsgerichtshof ist strittig, ob Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen in die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer einzubeziehen sind (Ansicht de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs1;KommStG 1993 §5 Abs2 litb;UrlaubsG 1976 §10 Abs1;UrlaubsG 1976 §6 Abs1;UrlaubsG 1976 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Beendigung des Dienstverhältnisses ist zwar arbeitsrechtlich Voraussetzung und damit "Ursache" der Urlaubsentschädigung bzw Urlaubsabfindung, diese Zahlungen stellen aber ihrem wirtschaft... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs1;KommStG 1993 §5 Abs2 litb;UrlaubsG 1976 §10 Abs1;UrlaubsG 1976 §6 Abs1;UrlaubsG 1976 §9 Abs1;
Rechtssatz: Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung (volle oder aliquote) stellen Entschädigungen für das Urlaubsentgelt (den Entgeltfortzahlungsanspruch während des Urlaubs) dar, welches dem Arbeitneh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0162 E 8. April 1986 VwSlg 6101 F/1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 67 Abs 6 EStG 1972 sind nur solche Bezüge begünstigt, die durch die Beendigung des Dienstverhältnisses ausgelöst werden bzw mit der Auflösung des Dienstverhältnisses in ursächlichem Zusammenhang stehen und aus diesem Grund anfallen. Es muß... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs1;KommStG 1993 §5 Abs2 litb;UrlaubsG 1976 §10 Abs1;UrlaubsG 1976 §6 Abs1;UrlaubsG 1976 §9 Abs1;
Rechtssatz: Urlaubsabfindung und Urlaubsentschädigung sind nicht als finanzielle Abgeltung des Naturalurlaubsanspruches als solchen (sondern als Abgeltung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt) anzusehen. Das... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs1;KommStG 1993 §5 Abs2 litb;UrlaubsG 1976 §10 Abs1;UrlaubsG 1976 §6 Abs1;UrlaubsG 1976 §7;UrlaubsG 1976 §9 Abs1;
Rechtssatz: Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen stellen kein Entgelt für den Nichtverbrauch des Urlaubs, somit kein Entgelt für den Verzicht auf die Freistellung von der Arbeit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs1;KommStG 1993 §5 Abs2 litb;UrlaubsG 1976 §10 Abs1;UrlaubsG 1976 §6 Abs1;UrlaubsG 1976 §9 Abs1;
Rechtssatz: Das - nach arbeitsrechtlichen Vorschriften angefallene - Urlaubsentgelt zählt zur Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs1;KommStG 1993 §5 Abs2 litb;UrlaubsG 1976 §10 Abs1;UrlaubsG 1976 §6 Abs1;UrlaubsG 1976 §9 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass nach der Regelung der §§ 9f UrlaubsG die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses das Ausmaß der Abgeltung für das Urlaubsentgelt bestimmt (Hinweis Marhold, ASoK 199... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand seit dem Jahre 1987 auf Grund eines Sondervertrages als Lehrerin in einem Dienstverhältnis zum Bund. Sie war einem Institut als "lebende Subvention" dienstzugeteilt worden; diese Zuteilung wurde vom Bund im Februar 1988 aufgehoben und das Dienstverhältnis zur Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 30. April 1988 gekündigt. Die Beschwerdeführerin bekämpfte diese Kündigung in einem gegen den Bund angestrengten Rechtsstreit, in welchem sie mit einem erhobenen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §58 Abs2;EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Erklärt der Dienstgeber im Vergleich seine Bereitschaft, von einer Einbehaltung der Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung aus den Gehaltsnachzahlungen Abstand zu nehmen, kann dies den Dienstgeber dem Sozialversiche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/25 94/13/0030 2 Stammrechtssatz Liegt einer der Fälle des § 67 Abs 8 EStG 1988 vor, so hat die Besteuerung mit dem Belastungsprozentsatz und nicht gemäß § 67 Abs 6 EStG 1988 zu erfolgen, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses besteht (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §58 Abs2;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Die Steuererhebung nach § 67 EStG 1988 idF vor dem StruktAnpG 1996, BGBl 201, läßt einen Abzug von Werbungskosten nicht zu, sodaß die mit festen Steuersätzen erhobene Steuer vom Bruttobezug errechnet werden muß (Hinweis E 8.11.1977, 1754/77). Die im Verglei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/26 92/15/0104 6 Stammrechtssatz Die freiwillige Abfertigung ist als Hauptanwendungsfall des § 67 Abs 6 EStG 1972 anzusehen. Daran vermag der Umstand nichts zu ändern, daß die dem Steuerpflichtigen gewährte freiwillige Abfertigung gemeinsam ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/26 92/15/0104 3 Stammrechtssatz Daß eine Vergleichssumme undifferenziert mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern ist, hat der VwGH in den Erkenntnissen vom 30.1.1991, 90/13/0121 bis 0127, NICHT ausgeführt. Vielmehr hat der VwGH bei der ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte mit ihrem Geschäftsführer Dkfm. B am 2. März 1964 eine Versorgungsvereinbarung mit folgendem Inhalt abgeschlossen: "1) Altersversorgung: Sie erhalten bei Vollendung des 63. Lebensjahres eine freiwillige Abfindung in Höhe S 1,250.000,--. Diese Abfindung kann nach ihrer Wahl entweder in einem Betrag oder in Form einer monatlichen Rente nach den zum Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Tarifen ausbezahlt werden. 2) Hinterbliebenenversorgung: W... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997150219.X02 Im RIS seit 19.02.2002 mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der beschwerdeführenden Landeshauptstadt Linz wurde gegenüber der mitbeteiligten Partei Kommunalsteuer für den Zeitraum vom 1. Jänner 1994 bis zum 31. Dezember 1995 in Höhe von 65,202.660 S festgesetzt, was gegenüber der erklärten Kommunalsteuer zu einer Nachforderung von 236.374 S führte. In der Berufung gegen diesen Bescheid brachte die mitbeteiligte Partei vor, die Nachforderung ergebe sich dadurch, daß die Behörde Urlaubsentschädigungen und Urlaubs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs1;KommStG 1993 §5 Abs2 litb;UrlaubsG 1976 §10 Abs1;UrlaubsG 1976 §6 Abs1;UrlaubsG 1976 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Versteuerung von Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen hat nicht nach § 67 Abs 6 EStG 1988 zu erfolgen. Bei derartigen Bezügen handelt es sich um das volle (Urlaubsentschädigung) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs1;KommStG 1993 §5 Abs2 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/25 94/13/0030 3 Stammrechtssatz Der im § 67 Abs 6 EStG 1988 enthaltene Nebensatz "die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen" läßt erkennen, daß es sich hier um Bezüge handeln muß, die durch die Beendigung des Dienstverhältnisses a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs1;KommStG 1993 §5 Abs2 litb;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §6;UrlaubsG 1976 §9;
Rechtssatz: Das Urlaubsentgelt, welches dem Arbeitnehmer bei aufrechtem Dienstverhältnis ohne weitere Gegenleistung seinerseits zusteht, gebührt aufgrund des § 9 UrlaubsG zur Gänze oder aufgrund des § 10 UrlaubsG zumin... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs1;KommStG 1993 §5 Abs2 litb;UrlaubsG 1976 §10 Abs1;UrlaubsG 1976 §6 Abs1;UrlaubsG 1976 §9 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Anführung des allgemeinen Begriffes "Abfindungen" in § 67 Abs 6 EStG 1988 kann nicht abgeleitet werden, daß die Bestimmung auf "Urlaubsabfindungen" abstellen würde. Überdies ist kein ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg und bezog aufgrund dieser Funktion Einkünfte iSd § 29 Z. 4 EStG 1988. Anläßlich der Beendigung dieser Tätigkeit im Jahr 1992 wurde ihm zusätzlich eine einmalige Zuwendung gemäß § 11 Abs. 2 des Salzburger Stadtrechtes 1966 in Höhe von 234.292,80 S ausbezahlt. Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung beantragte er, diese Zuwendung mit dem begünstigten Steuersatz nach § 37 iVm § 32 Z. 1 EStG 1988 für Entschädigungen zu ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §67 Abs3;EStG 1988 §67 Abs6;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 67 Abs 3 und des § 67 Abs 6 EStG 1988 findet nur auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996150244.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Wirtschaftstreuhand-GmbH. Geschäftsführer der GmbH waren im Jahre 1991 Dr. Kurt S und dessen Sohn Christian S. Anläßlich einer im Jahre 1993 bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, daß eine im Juni 1991 an Dr. Kurt S ausbezahlte "freiwillige Abfertigung" nicht nach den Bestimmungen des § 67 Abs. 6 EStG begünstigt besteuert werden könne, da mit der Beendigung des Dienstverhältnisses 50 % der GmbH-Ant... mehr lesen...