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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs6;Rechtssatz
Es trifft zwar zu, dass nach der Regelung der §§ 9f UrlaubsG die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses das Ausmaß der Abgeltung für das Urlaubsentgelt bestimmt (Hinweis Marhold, ASoK 1998, 394). Allerdings stellt die Zahlung nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt auch dann Urlaubsentgelt dar, wenn die Abgeltung unter bestimmten Voraussetzungen nur aliquot zu erfolgen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999150065.X06Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012