RS Vwgh 1999/4/22 99/15/0065

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1999
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

EStG 1988 §67 Abs6;
KommStG 1993 §5 Abs1;
KommStG 1993 §5 Abs2 litb;
UrlaubsG 1976 §10 Abs1;
UrlaubsG 1976 §6 Abs1;
UrlaubsG 1976 §9 Abs1;

Rechtssatz

Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung (volle oder aliquote) stellen Entschädigungen für das Urlaubsentgelt (den Entgeltfortzahlungsanspruch während des Urlaubs) dar, welches dem Arbeitnehmer bei Konsumation seines Urlaubes zugestanden wäre (Hinweis E 28.10.1997, 97/14/0045) .

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999150065.X03

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten