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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG §58 Abs2;Rechtssatz
Erklärt der Dienstgeber im Vergleich seine Bereitschaft, von einer Einbehaltung der Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung aus den Gehaltsnachzahlungen Abstand zu nehmen, kann dies den Dienstgeber dem Sozialversicherungsträger gegenüber von seiner aus § 58 Abs 2 ASVG resultierenden Verpflichtung nicht entbinden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996130067.X04Im RIS seit
19.02.2002