Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs2 lita; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0034 E 11. Mai 2005 2002/13/0013 E 11. Mai 2005 2002/13/0016 E 11. Mai 2005
Rechtssatz: Dass der Dienstnehmer nach der Beendigung des Dienstverhältnisses auch seine persönliche Berufslaufbahn abschließt und kein neues Dienstverhältnis mehr eingeht, ist ... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, bei einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuer-Außenprüfung sei festgestellt worden, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Dienstnehmer G. formell per 30. November 1997 beendet, jedoch mit Beginn 1. Dezember 1997 ein neues Dienstverhältnis mit praktisch unverändertem Inhalt begonnen worden sei. Anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses sei zwar keine Abfertigung, allerdings eine so bezeichnete "Urlaubsentschädigung" bezah... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in den Erkenntnissen vom 25. Jänner 1995, 94/13/0030, und vom 26. Juli 1995, 92/15/0104, die Ansicht vertreten, der Grund für die Zahlung einer Urlaubsentschädigung sei darin zu erblicken, dass der Arbeitnehmer während des aufrechten Dienstverhältnisses den ihm zustehenden Erholungsurlaub nicht konsum... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erfasst die begünstigte Besteuerung des § 67 Abs. 6 EStG 1988 nur solche Bezüge, deren unmittelbare Ursache die Beendigung des Dienstverhältnisses ist; sie müssen für die Beendigung typisch sein (Hinweis E 22. April 1999, 99/15/0065). European Ca... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer stand im Zeitraum vom 1. April 1992 bis 31. März 1994 als Vorstandsmitglied in einem Dienstverhältnis zur T AG, der Rechtsvorgängerin der erstbeschwerdeführenden Aktiengesellschaft. Im Ergebnis einer bei der T AG durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde u.a. festgestellt, dass dem Zweitbeschwerdeführer ein Firmenfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen worden, eine Versteuerung als Sachbezug aber unterblieben sei. Weiters ist dem Prüfungsbericht zu entnehmen,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines der Fälle des § 67 Abs. 8 EStG 1988 hat die Versteuerung mit dem Belastungsprozentsatz - und nicht gemäß Abs. 6 legcit - zu erfolgen, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses besteht, wie dies bei Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;
Rechtssatz: Dass der Aufsichtsratsvorsitzende der Ansicht war, es läge ein wichtiger Grund vor, das Vorstandsmitglied einseitig abzuberufen, und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Ansprüche des Vorstandsmitglieds erfolgreich abwehren zu können, macht die vergleichsweise erfolgte Bereinigung "aller dienstrechtlicher Ansprüche" unte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0122 E 31. Oktober 2000 RS 2 Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH erfasst die begünstigte Besteuerung des § 67 Abs 6 EStG 1988 nur solche Bezüge, deren unmittelbare Ursache die Beendigung des Dienstverhältnisses ist. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Von einer "freiwilligen Abfertigung" im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988 kann nicht gesprochen werden, wenn eine Zahlung geleistet wird, um den Dienstnehmer zur vorzeitigen Auflösung eines Dienstvertrages zu bewegen. Derartige Zahlungen fallen unter die Bestimmungen des § 67 Abs. 8 EStG 1988 (Hinweis E 18. März 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Vergleichssummen (von solchen kann allerdings nur gesprochen werden, wenn strittige in der Vergangenheit angehäufte Bezüge zumindest mitbereinigt werden) hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht (Hinweis E 8. Juni 1988, 87/13/0262 und 88/13/0036, sowie E 26. Ju... mehr lesen...
Mit neun Strafverfügungen jeweils vom 29. April 1998 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der H. GmbH unterlassen, die Kommunalsteuer für die den Dienstnehmern der in Wien gelegenen Betriebsstätte gewährten Arbeitslöhne für die Monate April 1997 (1.138 S), Mai 1997 (12.294 S), Juni 1997 (1.118 S), Juli 1997 (1.113 S), August 1997 (1.139 S), September 1997 (7.995 S), Oktober 1997 (6.534 S), November 1997 (890 S) und Dezember... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §15 Abs1;KommStG 1993 §5 Abs2 litb;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Das Risiko eines Rechtsirrtums (zu dem auch eine irrige Gesetzesauslegung zählt, Hinweis E 26.5.1999, 97/09/0005), trägt der, der es verabsäumt, sich an geeigneter Stelle zu erkundigen (Hinweis E 19. 12.2001, 2001/13/0064 bis 0070). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §15 Abs1;KommStG 1993 §5 Abs2 litb;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Dass Urlaubsabfindungen bzw Urlaubsentschädigungen nicht kommunalsteuerpflichtig sind, ist bereits für den Zeitraum der hier in Streit stehenden Tatzeiten im Jahr 1997 objektiv nicht mehr vertretbar gewesen (Hinweis E 19.12.2001, 99/13/0035). ... mehr lesen...
Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung des Unternehmens der S. KG traf das Revisionsorgan des Magistrates der Stadt Wien die Feststellung, dass Beträge für Dienstnehmern geleistete Urlaubsabfindungen und Urlaubsentschädigungen in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer nicht einbezogen worden waren. In einer Niederschrift vom 29. April 1998 wurden die vom Revisionsorgan aus diesem Titel ermittelten Differenzbeträge an Kommunalsteuer vom Leiter der Personalverrechnung der S. KG h... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs2 litb;
Rechtssatz: Rechtserheblich für die Beurteilung einer Kommunalsteuerpflicht von Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen ist allein die Frage, ob solche Lohnbestandteile der allein in Frage kommenden Bestimmung des § 67 Abs 6 EStG 1988 subsumiert werden können. Diese Frage hat der Verwaltungsgerichtshof schon in ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs2 litb;
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, Urlaubsabfindungen und Urlaubsentschädigungen seien nicht kommunalsteuerpflichtig, war auch vor dem Ergehen des Erkenntnisses vom 28. Oktober 1997, 97/14/0045, objektiv nicht vertretbar. Das zitierte Erkenntnis konnte in dieser Hinsicht nicht überraschen. European... mehr lesen...
Der Gesellschaftsvertrag betreffend die beschwerdeführende GmbH wurde am 27. September 1996 geschlossen. FH hält einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 90% des Stammkapitals der beschwerdeführenden GmbH und war von deren Gründung bis 30. August 1999 deren Geschäftsführer. Die Bezüge des FH betrugen gerundet: 1996: 440.000 S, 1997: 740.000 S, 1998: 750.000 S, 1999: 664.000 S RH, der an der beschwerdeführenden GmbH nicht beteiligt ist, ist seit August 1999 ihr Geschäftsführer. FH war ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §67 Abs3;EStG 1988 §67 Abs6;FamLAG 1967 §41 Abs4 litb;
Rechtssatz: Das Anfallen einer Abfertigung hat die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (iSd Arbeitsrechts) zur Voraussetzung. Die Bezeichnung eines Vertragsverhältnisses als Werkvertrag schließt nicht aus, dass... mehr lesen...
Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde anlässlich einer Lohnsteuerprüfung beim Beschwerdeführer festgestellt, dass an die Dienstnehmerin (und Ehefrau) des Beschwerdeführers Adelheid S. anläßlich der Beendigung ihres Dienstverhältnisses zum 31. Dezember 1999 ein Betrag von S 3,051.889,-- ausbezahlt und gemäß § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 versteuert worden sei. Der Prüfer habe die Ansicht vertreten, dass der nach dieser Bestimmung in Anspruch genommene begünstigte Steuersatz ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0176 E 23. April 2001 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Pensionsabfindungen iSd § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 liegen nur vor, wenn sie in Abgeltung eines - auf Renten lautenden - bereits entstandenen Anspruches geleistet werden (Hinweis E 19. März 1998, 97/15/0219). Da der A... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die dem ehemaligen Dienstnehmer Stefan E. anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses ausgezahlte Abfertigung in Höhe von S 1,653.822,-- (dies entsprach dem neunfachen Monatsbezug) zur Gänze als gesetzliche Abfertigung mit 6 % versteuert worden sei. Da Stefan E. nur 14 Jahre bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen sei, sei jedoch (nach dem Angestelltengesetz) nu... mehr lesen...
Die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Beschwerdeführerin war im Zug von Restrukturierungsmaßnahmen gezwungen, Dienstnehmer zu kündigen. Auf Grund eines bestehenden Pensionsstatutes und eines im Zug der Restrukturierungsmaßnahmen erstellten Sozialplanes zahlte die Beschwerdeführerin Dienstnehmern anlässlich der Beendigung der Dienstverhältnisse sowohl Pensionsabfindungen als auch Überbrückungshilfen (Vorruhestandsgelder) aus. Im Beschwerdefall ist strittig, ob sowohl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8 litb; Beachte Besprechung in:SWK 2001, S 610 - S 613;
Rechtssatz: Pensionsabfindungen iSd § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 liegen nur vor, wenn sie in Abgeltung eines - auf Renten lautenden - bereits entstandenen Anspruches geleistet werden (Hinweis E 19. März 1998, 97/15/0219). Da der Anspruch auf (Betriebs)Pension... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs2 lita; Beachte Besprechung in:SWK 2001, S 610 - S 613;
Rechtssatz: Im konkreten Fall ergibt sich die Auszahlung der Überbrückungshilfen aus einem zwischen dem abgabepflichtigen Dienstgeber und dem Betriebsausschuss in Form einer Betriebsvereinbarung festgelegten Sozialplan. Die Überbrückungshilfen gebühren Di... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug Kommunalsteuer nach § 11 Abs. 3 KommStG 1993 zuzüglich eines Säumniszuschlages für Pensionsabfindungen vorgeschrieben, welche die Beschwerdeführerin solchen Dienstnehmern aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses zu ihr ausbezahlt hatte, die nach Beendigung des Dienstverhältnisses zur Beschwerdeführerin nicht in den Ruhestand getreten waren. Solche Pensionsabfindungen, führte die belangte Behörde im an... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs2 litb; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/13/0054 E 25. April 2001
Rechtssatz: Die Urlaubsabfindung unterscheidet sich von der Pensionsabfindung dadurch essentiell, dass sie auch bei fiktiver Fortsetzung des Dienstverhältnisses hätte anfallen können, was bei der zufolge Beendigung des Dienstverhäl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs2 litb; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/13/0054 E 25. April 2001
Rechtssatz: Die Begünstigung des § 67 Abs 6 der Einkommensteuergesetze wird nach ständiger Rechtsprechung des VwGH für solche Bezüge gewährt, die durch die Beendigung des Dienstverhältnisses ausgelöst werden und mit der Auflösung d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Sparkasse. Im Zuge einer den Zeitraum 1993 bis 1996 umfassenden Lohnsteuerprüfung traf das Finanzamt die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin Jubiläumsgaben gemäß § 66 Abs. 2 zweiter Satz des Sparkassen-Kollektivvertrages als Bezüge iSd § 67 Abs. 6 EStG angesehen und damit begünstigt versteuert hat. Das Finanzamt zog die Beschwerdeführerin zur Haftung für Lohnsteuern heran, weil es die Ansicht vertrat, die Voraussetzungen des § 67 Abs. 6 EStG 1988 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Die anlässlich des Übertritts eines Beamten in den Ruhestand gezahlten Treueprämien unterliegen nicht der begünstigten Besteuerung nach § 67 Abs 8 EStG 1988 (Hinweis E 9.11.1994, 92/13/0279). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998150122.X01 I... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH erfasst die begünstigte Besteuerung des § 67 Abs 6 EStG 1988 nur solche Bezüge, deren unmittelbare Ursache die Beendigung des Dienstverhältnisses ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998150122.X02 Im RIS seit 09.02.2001 ... mehr lesen...