RS Vwgh 1997/10/28 97/14/0045

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Veröffentlicht am 28.10.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

EStG 1988 §67 Abs6;
KommStG 1993 §5 Abs1;
KommStG 1993 §5 Abs2 litb;
UrlaubsG 1976 §10 Abs1;
UrlaubsG 1976 §6 Abs1;
UrlaubsG 1976 §9 Abs1;

Rechtssatz

Aus der Anführung des allgemeinen Begriffes "Abfindungen" in § 67 Abs 6 EStG 1988 kann nicht abgeleitet werden, daß die Bestimmung auf "Urlaubsabfindungen" abstellen würde. Überdies ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, Urlaubsabfindungen anders zu versteuern als Urlaubsentschädigungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997140045.X04

Im RIS seit

22.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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