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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §66 Abs1;Rechtssatz
Eine Zahlung, auf die in gleicher Höhe bei Beendigung des Dienstverhältnisses wie bei Fortbestehen des Dienstverhältnisses ein Anspruch besteht, stellt weder eine Abfertigung noch eine Erhöhung der Abfertigung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998150122.X03Im RIS seit
09.02.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013