Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen, die zwar zwischen einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 und § 4 Abs 3 EStG 1972 wählen können, ist versagt, nachträglich anläßlich der Erstellung der Steuererklärungen für eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1972 zu optieren, um... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Obwohl im Wortlaut des § 4 Abs 1 EStG 1972 von einer Buchführung nicht die Rede ist, ergibt sich aus dem Zusammenhalt mit den Absätzen 2 und 3 des § 4 EStG 1972, daß der Betriebsvermögensvergleich eine Buchführung voraussetzt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben nach ihrem am 31. Jänner 1979 verstorbenen Ehegatten bzw. Vater. Der Verstorbene übte als Gewerbetreibender den Beruf eines Schildermalers aus. Der Zweitbeschwerdeführer führte den Betrieb seines Vaters nach dessen Tod als Einzelunternehmer fort. Im Jahre 1982 fand für die Jahre 1977 bis 1979 eine Betriebsprüfung betreffend den Betrieb des Verstorbenen statt. Der Prüfer traf dabei unter anderem folgende Feststellungen: 1. Im Jahr 1978 seien ... mehr lesen...
Im Handelsunternehmen des Beschwerdeführers, der den Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972 ermittelte, fand eine abgabenbehördliche Prüfung (BP) statt, die den Besteuerungsgrundlagen für 1983 wegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses S 250.000,-- hinzuschätzte. Das Finanzamt erließ den Prüfungsfeststellungen entsprechende Abgabenbescheide, gegen die der Beschwerdeführer Berufung erhob; der Vermögenszuwachs sei auf Gewinne beim Roulettespiel zurückzuführen. Zur Berufung des Beschwerdef... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Schildermaler Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Für die Jahre 1983 bis 1985 machte er Betriebsausgaben nach Durchschnittssätzen gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18. August 1976, BGBl. Nr. 475 geltend. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob bei der in § 1 der zitierten Verordnung vorgesehenen Pauschalierung von Betriebsausgaben die dort angeführten Durchschnittssätze (Prozentsätze) auf di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990130300.X01 Im RIS seit 02.05.1991 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §6;DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1976/475 §1 Abs1;DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1976/475 §1 Abs3;EStG 1972 §17;EStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §17 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Verwendet ein Normgeber bei der Formulierung eines Gesetzes oder einer Veror... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1976/475 §1 Abs1;DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1976/475 §1 Abs3;EStG 1972 §17;EStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §17 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992/10;
Rechtssatz: Der in der V des BMF vom 18. August 1976 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinne... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Lungenfacharzt, ging in der Einkommensteuererklärung für 1986 und deren Beilagen davon aus, daß er mit der Zurücklegung der Kassenverträge zum 30. Juni 1986 eine Betriebsaufgabe bewirkt habe. Er legte einerseits für die Zeit vom 1. Jänner bis zum 30. Juni und anderseits für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 1986 Einnahmenüberschußrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG 1972) vor und ermittelte weiters auf den Zeitpunkt der angenommenen Betriebsaufgabe (30. Juni 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die Ermittlung des Veräußerungsgewinnes gem § 4 Abs 1 EStG 1972 erfordert beim bisherigen Einnahmenrechner und Ausgabenrechner infolge Wechsels der Gewinnermittlungsart auch die Ermittlung eines entsprechenden Übergangsgewinnes (Hinweis E 3.3.1967, 6/66). European Case Law... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wenn kein Veräußerungstatbestand iSd § 24 EStG 1972 verwirklicht wird, dann sind weder ein Veräußerungsgewinn noch ein Übergangsgewinn bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit anzusetzen, zumal auch - was den Übergangsgewinn betrifft - ein tatsächlicher... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, deren Gesellschaftsvertrag am 18. Dezember 1985 errichtet wurde. Er war an der Gesellschaft ursprünglich zu einem Drittel beteiligt. Mit Notariatsakt vom 9. Oktober 1986 schenkte er seiner Ehegattin einen Teil seines Geschäftsanteils, wodurch sich sein Anteil auf 25 Prozent verminderte. In der Einkommensteuererkärung für 1986 wies der Beschwerdeführer seine ab 1. Jänner 1986 bezogenen Geschäftsführervergütungen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §9 Abs2;EStG 1972 §9 Abs3;
Rechtssatz: Der Wechsel der Einkunftsart von Einkünften aus selbständiger Arbeit zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist einer Betriebsaufgabe gleichzuhalten, was zur gewinnerhöhenden Auflösung und Versteuerung der Rücklage beim laufenden Ge... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (aufhebende) hg. Erkenntnis vom 22. September 1987, Zl. 86/14/0178, verwiesen. Im zweiten Rechtsgang ging die belangte Behörde von folgendem Sachverhalt aus: Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft errichtete eine Ferienanlage mit 52 Appartements. Die Baukosten brachte sie durch Einlagen der überwiegend ausländischen Kommanditisten auf. Die Kommanditeinlagen entsprachen jeweils dem Wert einer oder mehrerer bestimmter Woh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die Belastung vom Kommanditisten mit Beiträgen, die ihnen sodann wieder zugewiesen werden, stellen einen einkommensteuerlich irrelevanten Verrechnungsvorgang dar; auf diese Art und Weise kann ein Gewinnbetrieb nicht "geschaffen" werden. Besteht demnach die Tätigkeit einer KG im wesentlichen (es werden... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Rechtsanwalt ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1972 und berechnet seine Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 Abs. 1 UStG 1972). Eine abgabenrechtliche Prüfung (BP) stellte fest, daß die in der "Einheitswerterklärung" zum 1. Jänner 1983 ausgewiesenen Fremdgeldverbindlichkeiten nur zum Teil durch geeignete Vermögenswerte gedeckt und ihre jederzeitige Befriedigung nur insoweit gesichert wäre. Den nicht gedeckten Betrag behandelte die BP für da... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;RLBA 1977 §43;UStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Liegen keine Aufzeichnungen vor, die eine Trennung der durchlaufenden Posten von den Entgelten zulassen, dann kann durchaus ein "Anderkonto" eines RA, das allein der Fremdgeldgebarung dient, Beweis für den durchlaufenden Posten bieten. Beweis über die durchla... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §4;
Rechtssatz: Übernimmt der RA für seinen Klienten den eingeforderten Betrag (hier: Gelder von Versicherungen, die über Konten des RA an den Entschädigungswerber weitergegeben werden), dann handelt es sich dabei nach dem Schrifttum um das typische Beispiel eines durchlaufenden Postens (Hinwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1984;EStG 1972 §4 Abs3 idF 1984/531 ;UStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die durch das AbgÄG 1984, BGBl 1984/531 im Rahmen des § 4 Abs 3 EStG 1972 erfolgte "Durchlauferregelung", die dem § 4 UStG 1972 entspricht, bewirkte nur eine Klarstellung zu den bisher geltendem Recht. Schon vor dem AbgÄG 1984 waren durchla... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Landwirt. Seit jeher zu seiner Landwirtschaft gehörige Holz- und Streunutzungsrechte an einer agrargemeinschaftlichen Liegenschaft (Teilwaldrecht) verkaufte er 1987 um S 390.000,--. Seine Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft für dieses Jahr ermittelte und erklärte er nach Durchschnittssätzen. Das Finanzamt unterzog daneben den Erlös aus dem erwähnten Verkauf der Einkommenbesteuerung im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, weil dieser Erlö... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1987/033;EStG 1972 §10;EStG 1972 §12;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Erlöse aus dem Verkauf von Teilwaldrechten, die zum Anlagevermögen eines landwirtschaftlichen Betriebes gehören, sind von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nicht erfaßt (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0143). Teilwaldrechte sind auch na... mehr lesen...
Im Zuge einer beim Beschwerdeführer durchgeführten Betriebsprüfung wurde auf Grund von Kontrollmaterial festgestellt, daß dieser in den Jahren 1979 bis 1982 Einkünfte aus der Tätigkeit als selbständiger Handelvertreter (Vermittlung von Fenstersanierungen) erzielt hatte. Da der Beschwerdeführer weder Abgabenerklärungen eingereicht noch Aufzeichnungen geführt hatte, wurden die Steuerbemessungsgrundlagen durch Globalschätzung ermittelt. Bezüglich des näheren Sachverhaltes wird auf das hg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 293;
Rechtssatz: Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972 sind grundsätzlich nur die tatsächlich vereinnahmten und verausgabten, nicht aber bloß geschuldete Beträge (hier: Verpflichtung zur Rückzahlung von überhöhten Provisionen nach Vermittlung von Fenstersanierun... mehr lesen...
Laut einem vom Beschwerdeführer zur Bestätigung der Kenntnisnahme und der Richtigkeit mitgefertigten Umlaufbeschluß der Gesellschafter einer GmbH aus 1986 erhielt der Beschwerdeführer als Geschäftsführer dieser Gesellschaft, an der er nicht beteiligt ist, in diesem Jahr für die normale, laufende Geschäftsführertätigkeit für die Kalenderjahre 1986 bis einschließlich 1990 einen Pauschalbetrag von S 185.000,-- ausbezahlt, der für den Fall der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit vor A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitzeitraum einen Kfz-Handel und eine Kfz-Werkstatt. Schon anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Jahre 1986 wurde festgestellt, daß Gebrauchtwarenrücknahmen anläßlich von Fahrzeugverkäufen und deren Erlöse hinsichtlich bestimmter Stückzahlen buchmäßig nicht aufgezeichnet wurden. Die daraus errechneten Beträge wurden dem Umsatz und dem Gewinn hinzugerechnet. 1987 kam es neuerlich zu einer abgabenbehördlichen Prüfung, weil in der Zwischenzeit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Für Gewinnbetriebe wurde vom Gesetzgeber die Ermittlung der Einkünfte (Gewinne) auf Grund eines Betriebsvermögensvergleiches vorgesehen, bei dem infolge Berücksichtigung von Forderungen und Schulden, Aktivierungen und Passivierungen eine annähernd gleichmäßige Verteilung der Höhe der Gewinne erzie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Ausf zur Schätzung von Umsatz und Gewinn aus Gebrauchtwagenverkäufen unter Zugrundelegung von zu Tage gekommenem Schwarzgeld auf Sparkonten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990140059.X01 ... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer beantragte am 30. Mai 1988 beim Arbeitsamt - Angestellte in Wien die Gewährung von Arbeitslosengeld. Dabei legte er unter anderem auch eine Kopie seiner Einkommensteuer-Erklärung für das Jahr 1987 bei, der eine Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1972 (EStG 1972) nach der umsatzsteuerlichen Nettoverrechnung angeschlossen war. Daraus ergab sich ein Jahresgewinn 1987 in der Höhe von S 148.391,41. In einer eidesstattlichen Erklä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs9;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: § 12 Abs 9 AlVG schreibt keine bestimmte Gewinnermittlungsart vor. Ob der Gewinn im Wege eines Betriebsvermögensvergleiches nach § 4 Abs 1 EStG oder auf Grund einer Einnahmen-Ausgabenrechnung nach § 4 Abs 3 EStG zu ermitteln ist, erg... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Miteigentümer eines Mietobjektes und bilden daher eine sogenannte Hausgemeinschaft. Für das Jahr 1979 machten sie neben anderen Aufwendungen unter dem Titel "Erhaltungskosten 1979" einen Betrag in Höhe von S 200.000,-- als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt folgte zunächst bei Erlassung des Bescheides betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1979 der Abgabenerklärung der Beschwerdeführer, ... mehr lesen...