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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §37 Abs1;Rechtssatz
Freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen, die zwar zwischen einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 und § 4 Abs 3 EStG 1972 wählen können, ist versagt, nachträglich anläßlich der Erstellung der Steuererklärungen für eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1972 zu optieren, um in den Genuß des ermäßigten Steuersatzes gem § 37 Abs 1 und § 37 Abs 2 Z 3 EStG 1972 zu gelangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140171.X01Im RIS seit
11.06.1991