RS Vwgh 1990/11/14 90/13/0104

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Veröffentlicht am 14.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz
32/08 Sonstiges Steuerrecht

Norm

AbgÄG 1984;
EStG 1972 §4 Abs3 idF 1984/531 ;
UStG 1972 §4 Abs3;

Rechtssatz

Die durch das AbgÄG 1984, BGBl 1984/531 im Rahmen des § 4 Abs 3 EStG 1972 erfolgte "Durchlauferregelung", die dem § 4 UStG 1972 entspricht, bewirkte nur eine Klarstellung zu den bisher geltendem Recht. Schon vor dem AbgÄG 1984 waren durchlaufende Posten keine Betriebseinnahmen, da sie wirtschaftlich nicht in das Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen (der Mittelsperson) gelangten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130104.X03

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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