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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z5;Rechtssatz
Wenn kein Veräußerungstatbestand iSd § 24 EStG 1972 verwirklicht wird, dann sind weder ein Veräußerungsgewinn noch ein Übergangsgewinn bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit anzusetzen, zumal auch - was den Übergangsgewinn betrifft - ein tatsächlicher Wechsel der Gewinnermittlungsart nicht stattfindet (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0101, 0116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130258.X05Im RIS seit
11.07.2001