RS Vwgh 1991/4/11 90/13/0258

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Veröffentlicht am 11.04.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z5;
EStG 1972 §24 Abs1;
EStG 1972 §24 Abs3;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;

Rechtssatz

Wenn kein Veräußerungstatbestand iSd § 24 EStG 1972 verwirklicht wird, dann sind weder ein Veräußerungsgewinn noch ein Übergangsgewinn bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit anzusetzen, zumal auch - was den Übergangsgewinn betrifft - ein tatsächlicher Wechsel der Gewinnermittlungsart nicht stattfindet (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0101, 0116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130258.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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