Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:
SWK 28/1992, A I 302;
ÖStZB 1990, 308;
Rechtssatz: Während auf der Einnahmenseite Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vom Hausverwalter stets im Namen und für Rechnung des Hauseigentümers bezogen werden, verhält es sich auf der Ausgabenseite dann anders, wenn der Hausverwalter Ausgaben ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/14, S 239;
Rechtssatz: Ein Einnahmen-Ausgabenrechner hat die Möglichkeit, durch Steuerung des Zeitpunktes der Vereinnahmung und der Verausgabung den in einem Kalenderjahr zu versteuernden Gewinn zu beeinflussen. Macht er v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §9 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 110;
Rechtssatz: Die steuerfrei gelassenen Beträge und ihre Verwendung stellen keine Einnahmen oder Ausgaben im Sinne einer Einnahmen-Ausgabenrechnung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140208.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §126;BAO §131 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/9;
Rechtssatz: Auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind Aufzeichnungen iSd § 126 BAO zu führen. Diese müssen den Formvorschr des § 131 Abs 1 Z 2 und 6 BAO entsprechen. Die Nichtbeachtung dieser Best... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §15;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 301;
Rechtssatz: Überläßt eine Brauerei einem Gastwirt (Einnahmen-Ausgabenrechner) für die Dauer einer Bierbezugsverpflichtung Stühle (Einrichtungsgegenstände), die nur bei Verletzung der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 278; FJ 1994/9, S 197;
Rechtssatz: Eine Betriebseinnahme liegt schon dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes durch diesen veranlaßte geldwerte Vorteile zufließen, wobei auch ein bloß mittelbarer Zusammenhang mit dem Betrieb genügt. De... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §17;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStR 1990/9, S 147;
Rechtssatz: Wenn der Überschuß einer im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes forstwirtschaftlich genutzten Fläche iSd § 17 EStG iVm der auf Grund der Ermächtigung dieser
Norm: erlassenen maßgebenden V gem § 4 Abs 3 EStG zu ermitteln ist, dann hat die Über... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Überschußrechnung des § 4 Abs 3 EStG 1972 stellt im Verhältnis zum Betriebsvermögensvergleich eine vereinfachte Gewinnermittlung im Wege einer Geldrechnung dar,die aber auf Dauer gesehen keine Besteuerung von gegenüber der grundsätzlichen Gewinnermittlungsart des Betriebsvermögens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Auch der widerrechtliche Entzug von Geld durch einen Angehörigen kann zu einer Betriebsausgabe führen, vorausgesetzt, daß nicht im Hinblick auf das Angehörigenverhältnis auf eine durchsetzbare und einbringliche Rückforderung des widerrechtlich Entzogenen verzichtet wird. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Der rechtswidrige Entzug von Einnahmen kann sich nur dann steuerlich auswirken, wenn diese Einnahmen bereits - als gewinnerhöhender Geldzugang - steuerlich erfaßt sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140118.X05 Im RIS seit 28.06.1988 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Der widerrechtliche Entzug von Geld (Bargeld und Buchgeld) wie etwa durch Diebstahl, Veruntreuung, Unterschlagung oder Entwendung führt auch beim Einnahmen-Ausgabenrechner zu einer Betriebsausgabe, wenn das Geld Betriebsvermögen bildet.Bargeld kann aber bei ihm nur dann als Betriebsvermögen angesehen werden, wenn e... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19 Abs1EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Bei betrieblichen Darlehen führt die Hingabe und der Empfang sowie die Rückzahlung - von einer Wertsicherung abgesehen - bei Gläubiger wie Schuldner weder zu Betriebseinnahmen noch zu Betriebsausgaben. Obwohl d... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Handelt es sich bei einem "Zuwendungsbetrag" einer Brauerei an einen Gastwirt ungeachtet der Verwendung des Ausdruckes "nicht rückzahlbar" nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt um ein Darlehen (zur Gä... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19 Abs1EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Betriebseinnahme ist ein Geldeingang, der dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes zufließt und durch den Betrieb (eine betriebliche Leistung) veranlaßt ist. Schulden sind bei der Gewinnermittlung gem §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind solche, die dem Betrieb auf Dauer oder doch längerfristig zu dienen bestimmt sind. Unter dieser Voraussetzung können auch Forderungen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darstellen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Wird eine Steuerberatungskanzlei im ganzen (der gesamte Klientenstock) auf einen bestimmten Stichtag veräußert und kommt es später zu einem Rückerwerb eines Teiles des Klientenstockes unter Verzicht auf einen Teil des ursprünglich vereinbarten Veräußerungserlöses, so bildet der Minderungsbetrag die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Der Anspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen aus einer Rückdeckungsversicherung für künftige Abfertigungen ist als Wirtschaftsgut des Anlagevermögens auch von einem Einnahmen-Ausgabenrechner zu aktivieren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Die Anschaffungkosten oder Herstellungskosten von Anlagegütern hat auch der Einnahmen-Ausgabenrechner zu aktivieren und zwar gleichgültig, ob diese Wirtschaftsgüter abnutzbar oder nicht abnutzbar sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Bei (abnutzbaren wie nicht abnutzbaren) Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind auch bei einer Einnahmen-Ausgabenrechnung Anschaffungskosten oder Herstellungskosten nicht schon im Jahre der Bezahlung als Betriebsausgaben abzusetzen, sondern zu aktivieren und (allenfalls vermindert um eine AfA) e... mehr lesen...