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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Notwendiges Privatvermögen sind solche Wirtschaftsgüter, die ihrer Beschaffenheit nach zur Befriedigung eines privaten Bedürfnisses dienen, wie zB Wohnungseinrichtungen, Kleidung, das selbst benutzte Eigenheim (Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar zu § 4 Abs 1 EStG 1972, Textziffer 12). Damit sonstige Leistungen als für das Unternehmen ausgeführt gelten, müssen diese im Falle der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972 im Zusammenhang mit notwendigem Betriebsvermögen stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140058.X03Im RIS seit
11.07.2001