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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Ist ein atypischer Vermögenseingriff erfolgt, so kann nicht unterstellt werden, daß der Gesetzgeber ein solches Ergebnis in Kauf genommen hat. Die Einnahmen-Ausgabenrechnung bezweckt lediglich eine vereinfachte Gewinnermittlung; langfristig soll sich aber kein Unterschied zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ergeben, es kommt bloß zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Gewinnermittlungsperioden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, zweite Auflage, § 4 Textziffer 61; Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts I, vierte Auflage, 56 und 78; Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 4 Textziffer 189, 195).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140083.X07Im RIS seit
22.09.1992