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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19 Abs1;Rechtssatz
Hinsichtlich der Hinzurechnung eines bestimmten Betrages für die Überlassung beweglicher Wirtschaftsgüter zum Veräußerungsgewinn kommt es bei der Versteuerung des Veräußerungsgewinnes nicht auf den Zeitpunkt des Zufließens an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989140089.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
27.09.2012