RS Vwgh 1992/9/16 90/13/0299

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Schadenersatzleistungen sind Betriebseinnahmen, wenn sie auf Grund eines den Betrieb berührenden Vorganges erbracht werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, zweite Auflage, Seite 97).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130299.X05

Im RIS seit

16.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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