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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Schadenersatzleistungen sind Betriebseinnahmen, wenn sie auf Grund eines den Betrieb berührenden Vorganges erbracht werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, zweite Auflage, Seite 97).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130299.X05Im RIS seit
16.09.1992