Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ARAbgG 1934 §1 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, daß die rückerstatteten Beträge nachträglich zugeflossene Teile der vom Abgabepflichtigen über einen Zeitraum von mehreren Jahren erzielten Aufsichtsratsvergütungen und somit Teile einheitlicher Entgelte waren, die verteilt auf die Jahre der ursprünglichen Bezahlung und das Jahr der Rückzahlung zugeflossen sind, wodurch der grundsätzlich progressionssteigernden Wirkung im Streitjahr die grundsätzlich progressionsmildernde Wirkung in den Jahren des Abzuges der Aufsichtsratsabgabe gegenübersteht (Hinweis E 30.5.1990, 86/13/0044; E 23.10.1990, 89/14/0178; E 23.6.1992, 88/14/0053; E 23.6.1992, 90/14/0130).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991140087.X03Im RIS seit
11.06.2001