RS Vwgh 1992/8/7 91/14/0087

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.1992
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ARAbgG 1934 §1 Abs1;
EStG 1972 §19 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs1;
EStG 1972 §22 Abs1 Z2;
EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §37 Abs2;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, daß die rückerstatteten Beträge nachträglich zugeflossene Teile der vom Abgabepflichtigen über einen Zeitraum von mehreren Jahren erzielten Aufsichtsratsvergütungen und somit Teile einheitlicher Entgelte waren, die verteilt auf die Jahre der ursprünglichen Bezahlung und das Jahr der Rückzahlung zugeflossen sind, wodurch der grundsätzlich progressionssteigernden Wirkung im Streitjahr die grundsätzlich progressionsmildernde Wirkung in den Jahren des Abzuges der Aufsichtsratsabgabe gegenübersteht (Hinweis E 30.5.1990, 86/13/0044; E 23.10.1990, 89/14/0178; E 23.6.1992, 88/14/0053; E 23.6.1992, 90/14/0130).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140087.X03

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten