RS Vwgh 1992/9/30 90/13/0033

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Veröffentlicht am 30.09.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Nur bewegliche Wirtschaftsgüter, die überwiegend betrieblich genutzt werden, sind notwendiges Betriebsvermögen (Hinweis E 1.7.1981, 81/13/0046, 0048).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130033.X04

Im RIS seit

30.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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