Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0139 E 25. April 2002 RS 2 Stammrechtssatz Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthalts ist die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten ärztlichen Zeugnisses, aus dem sich die Notwendigkeit und Dauer der Reise sowie das Reiseziel ergeben, erforderlich. Einem ärztlichen Gutachten kann es gle... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0109 E 24. Juni 2004 RS 3 Stammrechtssatz Kosten für Urlaubsreisen erwachsen noch nicht dadurch zwangsläufig, dass der Arzt aus medizinischen Gründen einen solchen empfiehlt (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 34 EStG-Einzelfälle "Kurkosten"). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt die Berücks... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Das Finanzamt nahm mit Einkommensteuerbescheid 2003 vom 6. April 2004 die Arbeitnehmerveranlagung des Beschwerdeführers entsprechend seiner am 15. März 2004 eingelangten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung vor. Der Beschwerdeführer (nunmehr anwaltlich vertreten) erhob Berufung. Darin führte er aus, das Finanzamt habe nicht berücksichtigt, dass ihm - wie schon in den Vorjahren - durch die regelmäßigen Familienheimfahrten nach Bosnien-Herzegowina Aufwendungen entstanden, durch seine T... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0209 E 24.09.2008
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat zutreffend die Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen auf Grund seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinem minderjährigen Kind bei seiner Einkommensbesteuerung als außergewöhnliche Belastung ber... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer hat in seinem Antrag zu konkretisieren, worin für ihn de... mehr lesen...
Mit formularmäßigem Antrag vom 11. Februar 2005 beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. Er gab dabei an, als allein stehender Witwer eine Pension in Höhe von EUR 869,-- zu beziehen, wobei ihm nach Abzug von EUR 200,-- für Betriebskosten und EUR 100,-- für Medikamente nur EUR 569,-- verblieben. Nachdem ihn die GIS Gebühren Info Service GmbH (in der Folge: GIS) davon... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag91/01 Fernmeldewesen
Norm: EStG 1988 §34 Abs6;EStG 1988 §34;EStG 1988 §35;EStG 1988 §39 Abs1;EStG 1988 §41;EStG 1988 §63 Abs1 Z3;FMGebO §48 Abs5 Z2;RGG 1999 §3 Abs5 idF 2003/I/071;
Rechtssatz: Nach § 34 Abs. 6 iVm § 35 EStG 1988 können Steuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen auch Mehraufwendungen aus dem Titel einer körperlichen oder geistigen Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsbürger der Republik Bosnien-Herzegowina, erzielte in den Streitjahren in Österreich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Einem Beiblatt vom 10. Juni 2002 zu den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre 1997 bis 2001 ist zu entnehmen, dass die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung unter Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten für regelmäßige Familienheimfahrten begehrt werde. Der Beschwerdeführer fahre nahezu jedes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §34;
Rechtssatz: § 184 BAO ermöglicht die Möglichkeit zur Schätzung auch in den Fällen des § 34 EStG 1988, wenn der Steuerpflichtige das Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen zwar dem Grunde, nicht aber der Höhe nach beweisen kann (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer III C, Tz 5 zu § ... mehr lesen...
dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (§ 87 ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. Begründung: Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung all... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EO §87;EO §88;EO §89;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(Hier Stattgebung mit der Einschränkung, dass durch diesen
Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des angefochtenen
Bescheides in Form der zwangsweisen
Begründung: des Pfandrecht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte für seine beiden Kinder Franz Xaver, geboren am 13. November 1987, und Stephanie, geboren am 8. August 1989, Anträge auf Gewährung von Familienbeihilfe, wobei sich der erste Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Dezember 2004 und der zweite Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe ab September 2005 bezog. Der Beschwerdeführer gab im ersten Antrag an, dass die Kinder bei der Mutter in Kolumbien wohnen würden. Im zweiten Antrag machte er keine Angabe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte für die Jahre 1993 bis 1996 Einkommensteuererklärungen ein, in denen er die Art seiner Tätigkeit mit "Landwirt" und "Vermietung" angab. In den Umsatzsteuererklärungen für diese Jahre bezeichnete er die Art des Unternehmens mit "Vermietung". Das Finanzamt nahm eine erklärungsgemäße Veranlagung vor, wobei es für die Jahre 1994 bis 1996 vorläufige Bescheide erließ. Vom 10. Juni 1999 bis 10. März 2000 fand beim Beschwerdeführer eine Betriebsprüfung gemäß § 151... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: B-VG Art140 Abs1;EStG 1988 §34;FamLAG 1967 §5 Abs3;
Rechtssatz: Auch wenn es zutreffen sollte, dass, wie in der Beschwerde vorgebracht wird, die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen im Einkommensteuerverfahren wegen des geringen Einkommens des Beschwerdeführers keine Auswirkungen zeitigt, werde... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;B-VG Art131 Abs1 Z1;EStG 1988;
Rechtssatz: Die Vorschreibung der Einkommensteuer erfolgte im vorliegenden Fall mit "0 Schilling". Eine solche Vorschreibung schließt nicht schlechthin aus, dass der Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt wurde. E... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde - wie bereits das Finanzamt - die im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2002 geltend gemachten Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Da die Empfängnisunfähigkeit der Beschwerdeführerin nicht als Krankheit beurteilt werden könne, entfalle eine typisierende Einstufung als außergewöhnliche Belastung. Es sei daher das Tatbestandsmerkmal der Zwangsläufigkeit im ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Im Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern können Kosten einer medizinisch indizierten In-Vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, wenn die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt wurde (vgl. Hofstätter/Reichel, § 34 EStG 1988, Einzelfälle, In-Vitro-Fertilisa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 3. November 2005, 2002/15/0124, unmissverständlich ausgeführt, dass eine künstliche Befruchtung auch zu einer außergewöhnlichen Belastung führen kann (vgl. Zorn, VwGH: Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung, RdW 2006/53, 53). European Case Law... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer begründet seinen Antrag... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Beschwerdeführerin begründet i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53;EO §290;EO §291a;EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(hier betreffend einen rückständigen Betrag in Höhe von rund
184.000 EUR und ohne Hinweis auf § 59 Abs. 1 lit. a AbgEO) Stammrechtssatz Stattgeb... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer sc... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer beantragte am 7. März 2001 unter Verwendung des amtlichen Formulars (Mzb 1) die Gewährung der Mietzinsbeihilfe ab 1. Jänner 2001. Er sei Hauptmieter einer Wohnung im Ausmaß von 35 Quadratmeter. Die Frage nach dem Grund der Erhöhung des Hauptmietzinses ließ er unbeantwortet. Entsprechend der angeschlossenen Mietzinsbestätigung bewohnt er als Hauptmieter zwei Wohnräume in einem näher bezeichneten Haus; der monatliche Mietzins inklusive Betriebskosten betrage... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §107;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0271 E 22. Februar 1995 VwSlg 6974 F/1995 RS 3
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Die Mietzinsbeihilfe wird nur rechtstechnisch als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988 fingiert (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Anmerkung 1 zu § 107). Ob die Voraussetzungen f... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei machte im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 einen Betrag von 146.723,14 S als außergewöhnliche Belastung geltend. Nach den über Aufforderung des Finanzamtes vorgelegten Belegen handelte es sich dabei um den Gesamtbetrag verschiedener Rechnungen über ärztliche Leistungen u.a. eines Institutes für Sterilitätsbetreuung (etwa betreffend "ICSI-IVF-Pauschale" oder das Medikament Viagra). Mit der Begründung: , Kosten der künstlichen Befruchtung (I... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob Kosten einer künstlichen Befruchtung (Invitro-Fertilisation) eine außergewöhnliche Belastung der Abgabepflichtigen im Sinne des § 34 EStG 1988 darstellen, sind Feststellungen über die Ursache der Fortpflanzungsunfähigkeit zu treffen, denn eine freiwillig herbeigeführte Fortpflanzungsunfähigkeit würde die Anerkenn... mehr lesen...
In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1999 machte der Beschwerdeführer als außergewöhnliche Belastung u.a. einen Betrag von 585.409,55 S betreffend "Zwangsausgl. Ing. H., Baumeister" geltend. Zum diesbezüglichen Sachverhalt legte der Beschwerdeführer über Vorhalt des Finanzamtes ein Gerichtsurteil vom 4. September 1998 betreffend eine Klagsforderung von 459.868,24 S gegenüber Ing. H. wegen nicht ordnungsgemäßer Errichtung eines Wintergartens und ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung nach § 34 EStG 1988 ist u.a., dass die Belastung zwangsläufig erwachsen ist, sich der Steuerpflichtige ihr also aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen konnte (§ 34 Abs. 3 EStG 1988). Aus dieser Bestimmung ergibt sich dabei mit aller ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von November 1989 bis April 1992 Gesellschafter-Geschäftsführer der ein Bordell betreibenden S. & P. GmbH. Am 10. März 1991 kam es im Bordellbetrieb zu einem Schusswechsel mit tödlichem Ausgang, in dessen Gefolge sich der Beschwerdeführer vom 10. März 1991 bis zum 22. Juni 1992 in Untersuchungshaft befand. Am 2. Oktober 1991 wurden sowohl in der Privatwohnung des Beschwerdeführers als auch im Bordellbetrieb Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Zuge dieser H... mehr lesen...