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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/15/0109 E 24. Juni 2004 RS 3Stammrechtssatz
Kosten für Urlaubsreisen erwachsen noch nicht dadurch zwangsläufig, dass der Arzt aus medizinischen Gründen einen solchen empfiehlt (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 34 EStG-Einzelfälle "Kurkosten"). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung daher nur in Betracht, wenn der Aufenthalt nicht den Charakter eines Erholungsurlaubes, sondern jenen eines Kuraufenthaltes hat. Voraussetzung dafür ist u.a. eine nachweislich kurmäßig geregelte Tages- und Freizeitgestaltung (Hinweis E 25. April 2002, 2000/15/0139).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150120.X03Im RIS seit
11.11.2008Zuletzt aktualisiert am
05.02.2009