RS Vwgh 2005/11/3 2002/15/0124

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.2005
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34;

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob Kosten einer künstlichen Befruchtung (Invitro-Fertilisation) eine außergewöhnliche Belastung der Abgabepflichtigen im Sinne des § 34 EStG 1988 darstellen, sind Feststellungen über die Ursache der Fortpflanzungsunfähigkeit zu treffen, denn eine freiwillig herbeigeführte Fortpflanzungsunfähigkeit würde die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung ausschließen (Hinweis BFH 3. März 2005, IIIR 68/03, BFH 18. Juni 1997, IIIR 84/96, BStBl II 805).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002150124.X01

Im RIS seit

08.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten