Der Beschwerdeführer ist hauptberuflich als Lehrer an einer höheren technischen Bundeslehranstalt tätig. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1993 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Operation seiner Gaumen-Kieferspalte in Höhe von S 67.219,26 als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Die Operation sei für die Weiterausübung seiner unterrichtenden Tätigkeit unumgänglich nötig gewesen. Er habe auf Grund einer Lippen-Kiefer-Gaumen-... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §34;EStG 1988 §35;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Angeborene Behinderungen stehen nicht anders als im Laufe des Lebens auftretende Krankheiten oftmals der Erzielung von Einkünften entgegen oder erschweren die Einkunftserzielung, sodass Aufwendungen zu deren Beseitigung grundsätzlich (auch) der Erhaltung von E... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin reichte am 6. Oktober 1995 beim Finanzamt eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1994 ein. Darin hatte sie u.a. "Zahlungen an die Volksbank K für meinen mittellosen Ehemann zur Abwendung eines Konkurses" in Höhe von S 223.909,-- als außergewöhnliche Belastung beantragt. Einem Schreiben der Volksbank K vom 16. Februar 1994 an den Ehemann der Beschwerdeführerin (einem ehemaligen Rechtsanwalt) ist zu entnehmen, dass "ihr vertraglicher Kontokorrentk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/12/17 97/15/0055 2(hier nur der zweite Satz) Stammrechtssatz Die Verschuldung aus einer betrieblichen Tätigkeit entsteht im Rahmen des mit dieser verbundenen Wagnisses, das der Unternehmer freiwillig auf sich genommen hat. Nach stRsp des VwGH wurde § 34 EStG 1972 nicht zu dem Zweck geschaffen, wirtschaft... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 impl;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0020 E 12. Dezember 1988 RS 1(hier § 34 EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Unter tatsächlichen Gründen, die zu einer Abziehung als außergewöhnliche Belastungen führen, sind nur
Gründe: zu verstehen, die in der Person des Abgabepflichtigen gelegen sind und ihn unmittelbar selbst betreffen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Ein Steuerpflichtiger, der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wissen will, hat selbst das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E 20.11.1996, 96/15/0004). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte in seinem Antrag auf Jahresausgleich für das Jahr 1991 folgende Aufwendungen als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend: 1. Miete für Wohnung in W. (beruflich erforderlich) I bis XII 1991 S 24.056,94 2. Strom für Wohnung in W. S 4.597,44 3. Familienheimfahrten (Kilometergeld) 45 x 750 km x 4 S S 135.000,-- Er sei in W.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Eine Zwangsläufigkeit der Obsorge gegenüber den Eltern ergibt sich aus dem Vorbringen, dass der Steuerpflichtige das Haus der Eltern übernommen hat, schon deshalb nicht, weil er das Haus freiwillig übernommen bzw die entsprechenden Vereinbarungen eingegangen ist. Soweit der Steuerpflichtige eine sittliche Verpflichtung aus der Übernahme... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte in ihrer Einkommensteuererklärung für 1990 ua die Berücksichtigung von mit diversen Auseinandersetzungen mit ihrem geschiedenen Ehemann in Zusammenhang stehenden Rechtsanwalts- und Prozesskosten im Ausmaß von S 164.030,04 als außergewöhnliche Belastung. Diese Kosten seien für die Bemühungen der Beschwerdeführerin angefallen, einerseits ihren Ehemann nach der Ehescheidung im Rahmen einer außergerichtlichen Aufteilung des ehelichen Vermögens zum Hauptsc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre (1980 bis 1986) u. a. Einkünfte als selbständiger Arbeit aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt. Das Finanzamt wich in verschiedenen Punkten von den Einkommensteuererklärungen ab. Der Beschwerdeführer erhob gegen sämtliche den Streitzeitraum betreffende Einkommensteuerbescheide Berufungen. Die hierauf ergangene Berufungsentscheidung wurde vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Dabei ging es schwerpunktmäßig um die Berücksichtigung von... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er ermittelte in den Streitjahren (1988 und 1989) seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wich die belangte Behörde u.a. in nachstehenden Punkten von den Abgabenerklärungen des Beschwerdeführers betreffend Einkommensteuer 1988 und 1989 sowie Umsatzsteuer 1988 ab: 1. Aufwendungen für Bewirtung, Geschenke, Rauchwaren, Spenden und Trinkgelder wurden nicht als Betriebsausgaben anerkann... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Der erforderliche zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen für ein Heiratsgut und Eheschließung des Kindes ist nur dann auch noch bei einem Zeitraum von 2 Jahren zu bejahen, wenn es sich bei den Aufwendungen um schwer beschaffbare Wirtschaftgüter - wie eine Wohnung - handelt. Liegt jedoch ein solcher Ausnahmefall nicht vor, so kann ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Bei antragsbedürftigen Abgabenbegünstigungen (hier Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen) kommt dem Erfordernis des Nachweises bzw der Glaubhaftmachung der Tatbestandsverwirklichung durch den Abgabenpflichtigen gegenüber der amtswegigen Wahrheitsfindung e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1972 §9 Abs4;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Abgabepflichtigen gegen den ersatzlosen Wegfall der Begünstigung des § 9 Abs 4 EStG 1972 im EStG 1988, zumal im § 9 Abs 4 EStG 1972 keine rückwirkende, sondern lediglich eine ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Sowohl die A-GmbH als auch die M-GmbH bezogen im Wirtschaftsjahr 1993/94 aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmer an der E-GmbH & Co KG Einkünfte, in denen japanische Nettolizenzeinkünfte enthalten waren, für die in Japan dem DBA-Japan entsprechend Quellensteuer einbehalten worden ist. Da die A-GmbH wie auch die M-GmbH kein positives Einkommen erzielten, konnte die in Japan einbehaltene Quellensteuer nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Japan 1963 Art19 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWI 1999, S 388 - S 392;
SWI 1999, S 469 - S 471;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass der Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen in der Vermeidung der Doppelbesteuerung gelegen ist. Es liegt aber in der Hand der Abkommensparteien, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Prosekturgehilfe im Landeskrankenhaus Salzburg. Im Zuge von in den Jahren 1992 und 1993 durchgeführten finanzstrafbehördlichen Erhebungen wurde festgestellt, daß er zusätzlich zu seinem Gehalt weitere Einkünfte erzielt habe. Zu seinen Tätigkeiten gehörte es ua, bei Schädelöffnungen entnommene Gehirne in Formalinlösung zu konservieren und für den Transport in das anatomische Institut in Innsbruck aufzubewahren; als Entschädigung hiefür wurden ihm vom genannten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972;EStG 1988;FinStrG §9;VermStG;
Rechtssatz: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuer- und Vermögensteuerpflicht kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
In der Einkommensteuererklärung 1994 machte der Beschwerdeführer eine "Zahlung im Konkurs des Unternehmens der Gattin zur Herbeiführung eines Zwangsausgleiches" in Höhe von 286.033,21 S als außergewöhnliche Belastung geltend. Gegen den Einkommensteuerbescheid, mit welchem das Finanzamt den geltend gemachten Betrag nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannte, berief der Beschwerdeführer. Er habe im Jahr 1994 von den finanziellen Schwierigkeiten seiner Gattin, die ihre wirtscha... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Konkursordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34;EStG 1988 §34;KO §140;
Rechtssatz: Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen ist grundsätzlich niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko abzunehmen (Hinweis EB E 7. 9. 1993, 90/14/0063; E 21. 9. 1993,93/14/0105). Wen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Die Verschuldung aus einer betrieblichen Tätigkeit entsteht im Rahmen des mit dieser verbundenen Wagnisses, das der Unternehmer freiwillig auf sich genommen hat. Nach stRsp des VwGH wurde § 34 EStG 1972 nicht zu dem Zweck geschaffen, wirtschaftliche Misserfolge des Unternehmers, die verschiedenste Ursachen haben können, du... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Patentanwaltskanzlei betreibt. Bei Beginn einer in den Jahren 1989 bis 1991 vorgenommenen Betriebsprüfung wurde eine Selbstanzeige hinsichtlich im Betriebsvermögen befindlicher Sparbücher erstattet. Im übrigen wird zu dem dem Beschwerdefall zugrunde liegenden Sachverhalt auch auf das zur Feststellung der Einkünfte der genannten Mitunternehmerschaft ergangene hg Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl 96/1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Dem Steuerpflichtigen obliegt im Bereich der einen entsprechenden Antrag voraussetzenden außergewöhnlichen Belastung iSd § 34 EStG eine diesbezügliche Behauptungslast. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996130033.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Zur Berücksichtigung von Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung nach einem Diebstahl von Reisegepäck als außergewöhnliche Belastung hat der deutsche BFH in seinem Urteil vom 3.9.1976, VI R 185/74, BStBl II 712, ausgesprochen, dass die auf einer Urlaubsreise mitgeführten Kleidungsstücke nach der Lebenserfahrung n... mehr lesen...
I. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 31. Mai 1990 wurde unter anderem der vom Beschwerdeführer in seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr gestellte Antrag auf Berücksichtigung von zum Zwecke der Hingabe einer Heiratsausstattung an seine Tochter M. im Mai 1988 getätigten Aufwendungen, welche letztlich in einer Höhe von S 470.000,-- für den Ankauf eines als spätere Ehewohnung genutzten Einfamilienhauses dienten, als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 Abs. 2 EStG 1972 m... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/01 91/14/0037 2 Stammrechtssatz Die vorzeitige Hingabe einer Heiratsausstattung ist auch dann bereits als zwangsläufig anzusehen, wenn die Notwendigkeit besteht, eine solche Zuwendung schon vor dem Zeitpunkt der Eheschließung zu machen. Eine derartige Notwendigkeit kann gegeben sein, wenn der hingegeb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/14/0076 4 Stammrechtssatz Eine Verschiebung des Hochzeitstermines aus wichtigen und unvorhergesehenen Gründen vermag an der Zwangsläufigkeit der Hingabe einer Heiratsausstattung dann nichts mehr zu ändern, wenn der Zeitpunkt der Hingabe im angemessenen zeitlichen Zusammenhang mit dem ursprünglic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/01 91/14/0037 3 Stammrechtssatz Der erforderliche zeitliche Zusammenhang, der zwischen Eheschließung und Hingabe des Heiratsgutes gegeben sein muß, ist bei der Anschaffung einer Wohnung mit zwei Jahren und bei nur längerfristig zu beschaffenden Einrichtungsgegenständen mit einem Jahr begrenzt (Hinweis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Beamter im Bereich eines Landesinvalidenamtes Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Jahren 1994 bis 1996 erhielt er zudem Einnahmen aus der Tätigkeit als zweiter Vorsitzender des Landesvorstandes der BVA und aus der Tätigkeit bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die er, um Werbungskosten gekürzt, als Einkünfte iSd § 29 Z. 4 EStG 1988 in die jeweilige Einkommensteuererklärung aufnahm. Die auf der Basis der Einkommensteuererklärungen ... mehr lesen...