Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92;EStG 1988;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass die Feststellung verdeckter Ausschüttungen im Körperschaftsteuerverfahren keine Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren entfaltet. Der Anteilsinhaber kann daher einwenden, dass der Körperschaftsteuerbesc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, seit 1. Februar 1993 österreichischer Staatsbürger, beantragte am 4. Mai 2000 die Gewährung der Familienbeihilfe für seine Tochter Jelena, geboren am 27. Oktober 1976, rückwirkend ab 1. September 1996, sowie für seine Töchter Maria, geboren am 3. Jänner 1975, und Magdalena, geboren am 15. März 1982, jeweils rückwirkend ab 1. Jänner 1997. Als Wohnort der Kinder war jeweils eine in Kroatien gelegene Adresse, bei Jelena unter Hinzufügung des Vermerks, dass das Kind ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §33;EStG 1988 §34;FamLAG 1967 §5 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0160 E 2. Juni 2004 RS 3 Stammrechtssatz Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, denen keine entsprechende Transferzahlung zukommt, kann die verfassungsrechtlich gebotene, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf Grund der Unterhaltsverpf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Jahr 1992 in Ausbildung zum Facharzt. Für die Jahre 1992 und 1993 bekannte er Einkünfte ein, welche zu einem steuerpflichtigen Einkommen von rund 143.000 S (1992) und 131.000 S (1993) führten. Im Jahr 1992 übernahm er für seinen Bruder Ing. G.-M. I. eine Bürgschaft in Höhe von 2,500.000 S gegenüber der H-Bank. Aus diesem Titel nahm die H-Bank den Beschwerdeführer im Jahr 1993 zur Haftung in Anspruch. U.a. die in den Streitjahren 1995 bis 1998 der H-Bank d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0158 E 31. März 2004 RS 2 Stammrechtssatz Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen ist grundsätzlich niemand verpflichtet und damit aus sittlichen Gründen gezwungen, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerwagnis abzunehmen, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört. § 34 EStG 1988... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0145 E 18. Oktober 1995 RS 1 Stammrechtssatz Handelt es sich um Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaft, so muß nach stRsp des VwGH (Hinweis E 21.9.1993, 93/14/0105; E 19.1.1988, 87/14/0021) Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung gegeben gewesen sein. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0173 E 28. Jänner 2005 RS 3 Stammrechtssatz Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge, die die verschiedensten Ursachen haben k... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. November 2004, AW 2004/13/0031-9, hat der Verwaltungsgerichtshof einem am 6. September 2004 eingelangten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: nicht stattgegeben, sie habe mit ihrem Antragsvorbringen dem von der hg. Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungsgebot nicht tauglich entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermögli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatz- und Einkommenssteuer für das Jahr 1998 - Der Verwaltungsgerichtshof hat dem ersten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der
Begründung: nic... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 geltend. Das Finanzamt forderte den Beschwerdeführer in einem Vorhalt vom 30. März 1999 auf, Angaben zur vermögensmäßigen Situation des Kreditnehmers (MMag. Peter K.) zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme und über den Zweck der Kreditaufnahme zu machen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0145 E 18. Oktober 1995 RS 1 Stammrechtssatz Handelt es sich um Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaft, so muß nach stRsp des VwGH (Hinweis E 21.9.1993, 93/14/0105; E 19.1.1988, 87/14/0021) Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung gegeben gewesen sein. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge, die die verschiedensten Ursachen haben können, mit der Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und auf ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzb... mehr lesen...
Mit seiner Einkommensteuererklärung für 1999 machte der Beschwerdeführer u.a. außergewöhnliche Belastungen in Höhe tatsächlicher Kosten von rund 20.000 S anstelle des Pauschbetrages, der ihm auf Grund seiner Behinderung im Grad von 50 % zustünde, geltend und schlüsselte die Kosten in einer Beilage auf. Darunter befinden sich Kosten für einen Kuraufenthalt in Bad R in Höhe von 14.280 S (abzüglich eines Ersatzes durch den Träger der Sozialversicherung in Höhe von 973 S) und Reisekosten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0126 E 16. Dezember 1999 RS 1 Stammrechtssatz Ein Steuerpflichtiger, der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wissen will, hat selbst das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0164 E 28. Oktober 2004 RS 1 Stammrechtssatz Nicht jeder auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte (Kur-)aufenthalt führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Der Begriff "Kur" erfordert ein bestimmtes, unter ärztlicher Auf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0139 E 25. April 2002 RS 2 Stammrechtssatz Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthalts ist die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten ärztlichen Zeugnisses, aus dem sich die Notwendigkeit und Dauer der Reise sowie das Reiseziel ergeben, erforderlich. Einem ärztlichen Gutachten kann es gle... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid ist die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für "Kuraufenthalte" des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau in den Jahren 1996, 1997 und 1998 als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 strittig. Im Einzelnen handelte es sich um Aufenthalte in Grado (Italien) vom 20. April bis 4. Mai sowie vom 5. bis 12. Oktober 1996, vom 19. April bis 3. Mai sowie vom 27. September bis 4. Oktober 1997 und vom 25. April bis 9. Mai sowie vom 26.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0139 E 25. April 2002 RS 2 Stammrechtssatz Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthalts ist die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten ärztlichen Zeugnisses, aus dem sich die Notwendigkeit und Dauer der Reise sowie das Reiseziel ergeben, erforderlich. Einem ärztlichen Gutachten kann es gle... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Nicht jeder auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte (Kur-)aufenthalt führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Der Begriff "Kur" erfordert ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren. Die Aufwendungen für den... mehr lesen...
Im Verfahren betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1997 und 1998 machte die Beschwerdeführerin die von ihr als Bürgin geleisteten Zahlungen als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid anerkannte die belangte Behörde diese Zahlungen nicht als außergewöhnliche Belastung. Sie stellte fest, dass die Beschwerdeführerin die Bürgschaftsverpflichtung als Geschäftsführerin und Gesellschafterin der T GesmbH & Co KG übernommen ha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0145 E 18. Oktober 1995 RS 1 Stammrechtssatz Handelt es sich um Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaft, so muß nach stRsp des VwGH (Hinweis E 21.9.1993, 93/14/0105; E 19.1.1988, 87/14/0021) Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung gegeben gewesen sein. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Erfolgt eine Bürgschaftsübernahme im Rahmen des Unternehmerwagnisses, fehlt es an der Zwangsläufigkeit (Hinweis E 20. November 1996, 96/15/0004). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2000140163.X03 Im RIS seit 22.11.2004 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Von einer zwangsläufig eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung zu Gunsten naher Angehöriger kann nur dann die Rede sein, wenn dies zur Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage des nahen Angehörigen erfolgt ist (Hinweis E 20. November 1996, 96/15/0004). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004... mehr lesen...
Mit ihrer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1997 machte die Beschwerdeführerin, welche ihren Beruf als Beratungslehrer angab, u.a. Werbungskosten für ein Arbeitszimmer in Höhe von 14.286 S und außergewöhnliche Belastungen aus einem "Hausbrand" in Höhe von 131.633,53 S geltend. Die außergewöhnliche Belastung sei auf Grund eines Wohnungsbrandes am 13. Dezember 1996 und eines Rehabilitationsaufenthaltes laut Rechnung vom 8. November 1977 entstanden, erlä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0109 E 24. Juni 2004 RS 2(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Aufwendungen können nur insoweit als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, als sie vom Steuerpflichtigen endgültig aus eigenem getragen werden müssen. Beträge, die der Steuerpflichtige zunächst verausgabt, die ihm aber später ersetzt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Arzt, beantragte in der Einkommensteuererklärung 1997 die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen u.a. für Zahlungen in Höhe von S 48.300,-- an den Waldorf-Schulverein Salzburg (Beiträge für Schule und Kindergarten betreffend die Kinder des Beschwerdeführers) und in Höhe von S 17.276,-- im Zusammenhang mit der Einbringung einer Klage. Zur zweitgenannten Zahlung wird in der Beilage zur Steuererklärung ausgeführt, der Beschwerdeführer und seine Ehefrau s... mehr lesen...