RS Vwgh 2007/11/28 2007/15/0055

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Veröffentlicht am 28.11.2007
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

B-VG Art140 Abs1;
EStG 1988 §34;
FamLAG 1967 §5 Abs3;

Rechtssatz

Auch wenn es zutreffen sollte, dass, wie in der Beschwerde vorgebracht wird, die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen im Einkommensteuerverfahren wegen des geringen Einkommens des Beschwerdeführers keine Auswirkungen zeitigt, werden damit keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs 3 FLAG geweckt, die den Verwaltungsgerichtshof zu einer Antragstellung nach Art 140 Abs 1 B-VG veranlassen könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007150055.X02

Im RIS seit

28.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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