Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Rechtssatz
Der iZm der Heiratsausstattung gemäß § 34 EStG 1972 steuerlich anzuerkennende Betrag bestimmt sich der Höhe nach nach dem Ausmaß, in dem der Abgabepflichtige zivilrechtlich zur Dotation verpflichtet war. Denn nur Aufwendungen, die in Entsprechung des nach § 1220 ABGB bestehenden Anspruches der Tochter geleistet wurden, können als zwangsläufig erwachsen iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 angesehen werden. Darüber hinausgehende Zahlungen erfüllen als freiwillige Leistungen diese Voraussetzung nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140191.X01Im RIS seit
11.07.2001