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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/13 92/13/0087 2Stammrechtssatz
Die Zwangsläufigkeit der durch den Besuch einer Privatschule erwachsenen Aufwendungen ergibt sich nicht aus der Unzumutbarkeit des Abbruches des bereits eingeschlagenen und bisher erfolgreichen Bildungsweges, da eine Zwangsläufigkeit nicht vorliegt, wenn sich die Aufwendungen als Folge eines Verhaltens darstellen, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130191.X02Im RIS seit
07.06.2001