RS Vwgh 1995/5/30 92/13/0191

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Veröffentlicht am 30.05.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs3;
EStG 1972 §34 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/13 92/13/0087 2

Stammrechtssatz

Die Zwangsläufigkeit der durch den Besuch einer Privatschule erwachsenen Aufwendungen ergibt sich nicht aus der Unzumutbarkeit des Abbruches des bereits eingeschlagenen und bisher erfolgreichen Bildungsweges, da eine Zwangsläufigkeit nicht vorliegt, wenn sich die Aufwendungen als Folge eines Verhaltens darstellen, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130191.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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