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10/10 GrundrechteNorm
ABGB §146;Rechtssatz
Die Berufsausbildungsfreiheit und das Elternrecht nach Art 2 des Ersten Zusatzprotokolls zur MRK verlangen die steuerliche Berücksichtigung der Kosten einer bestimmten, durch die Enscheidung über die private Lebensführung der Eltern nahegelegten Ausbildung nicht (Hinweis E 24.10.1990, 87/13/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130191.X03Im RIS seit
07.06.2001