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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs1;Rechtssatz
Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen wegen der Einsturzgefahr der von ihm bewohnten Eigentumswohnung (hier: Aufwendungen für eine notwendig gewordene Ersatzwohnung), so kann von einem die Aufwendungen ausgleichenden und damit eine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 Abs 1 EStG 1988 ausschließenden Anspruch auf Ersatz des Schadens des Steuerpflichtigen gegenüber dem Bauunternehmer unter anderem nur dann ausgegangen werden, wenn die für einen solchen Anspruch auf Ersatz von Schäden wesentlichen Tatsachen unter Berücksichtigung der Beweislastverteilung (etwa § 1298 ABGB) festgestellt werden. Nur dann hätte der Steuerpflichtige auch von einem ihm im Hinblick auf die Prozeßaussichten zumutbaren Rechtsstreit gegen den Bauunternehmer abgesehen (auf einen solchen verzichtet).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140011.X02Im RIS seit
20.11.2000