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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Rechtssatz
Behauptet der Abgabepflichtige Umstände, die an sich geeignet wären, die Zwangsläufigkeit verspäteter Hingabe des Ausstattungsbetrages zu begründen, so ist es Sache der Abgabenbehörde, den Abgabenpflichtigen zum Nachweis dieser Umstände aufzufordern, sofern er nicht bereits von sich aus entsprechende Beweismittel vorgelegt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140279.X03Im RIS seit
16.04.1991