Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Rechtssatz
Die Liquiditätslage des Dotationspflichtigen kann ein zwingender Grund für die Entrichtung des Ausstattungsbetrages nach dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt sein. Ob dem Dotationspflichtigen gegen den Ausstattungsberechtigten ein Anspruch auf ratenweise oder spätere Leistung der Ausstattung zusteht, kann auch von einer Interessenabwägung abhängen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140279.X02Im RIS seit
16.04.1991