RS Vwgh 1991/2/20 90/13/0231

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Veröffentlicht am 20.02.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs2;

Rechtssatz

Entscheidend für die Außergewöhnlichkeit der Unterhaltskosten ist, ob dem Steuerpflichtigen größere Aufwendungen als der Mehrzahl der im § 34 Abs 2 EStG 1972 angeführten Steuerpflichtigen erwachsen. Für die üblichen Aufwendungen bieten die Prozentsätze, welche die Zivilgerichte bei Bestimmung der Höhe der Unterhaltsansprüche von Kindern anwenden, eine brauchbare Orientierungshilfe (Hinweis E 17.5.1989, 88/13/0019).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130231.X02

Im RIS seit

20.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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