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20/02 FamilienrechtNorm
EheG §55a;Rechtssatz
Prozeßkosten sind nur dann als zwangsläufig erwachsen iSd § 34 Abs 1 und § 34 Abs 3 EStG 1972 anzusehen, wenn sie sich nicht als die direkte oder indirekte Konsequenz eines Verhaltens darstellen, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat (hier: dem Steuerpflichtigen drohte die Scheidung aus seinem überwiegenden Verschulden, er konnte sich jedoch mit seiner Ehegattin zu einer einvernehmlichen Scheidung gemäß § 55a EheG einigen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130034.X01Im RIS seit
13.03.1991Zuletzt aktualisiert am
16.07.2013