RS Vwgh 1991/3/13 90/13/0034

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Veröffentlicht am 13.03.1991
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Index

20/02 Familienrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EheG §55a;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Prozeßkosten sind nur dann als zwangsläufig erwachsen iSd § 34 Abs 1 und § 34 Abs 3 EStG 1972 anzusehen, wenn sie sich nicht als die direkte oder indirekte Konsequenz eines Verhaltens darstellen, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat (hier: dem Steuerpflichtigen drohte die Scheidung aus seinem überwiegenden Verschulden, er konnte sich jedoch mit seiner Ehegattin zu einer einvernehmlichen Scheidung gemäß § 55a EheG einigen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130034.X01

Im RIS seit

13.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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