RS Vwgh 1991/2/20 90/13/0231

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Veröffentlicht am 20.02.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs2;

Rechtssatz

Auch das außerhalb des Haushaltes des Steuerpflichtigen befriedigte Wohnbedürfnis seines Sohnes stellt keine außergewöhnliche Belastung iSd EStG 1972 dar, weil die ("normale") Unterhaltspflicht die Pflicht zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses einschließt

(Hinweis E 25.11.1986, 85/14/0081).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130231.X03

Im RIS seit

20.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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