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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs1;Rechtssatz
Auch das außerhalb des Haushaltes des Steuerpflichtigen befriedigte Wohnbedürfnis seines Sohnes stellt keine außergewöhnliche Belastung iSd EStG 1972 dar, weil die ("normale") Unterhaltspflicht die Pflicht zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses einschließt
(Hinweis E 25.11.1986, 85/14/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130231.X03Im RIS seit
20.02.1991