RS Vwgh 1991/6/11 91/14/0107

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Veröffentlicht am 11.06.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs2;

Rechtssatz

Bei den hier als außergewöhnliche Belastung in Frage stehenden Renovierungsaufwendungen wäre es ausreichend gewesen, den Töchtern ein Darlehen zu geben. Denn Unterhaltszahlungen sind - mit Ausnahme eines Notfalls (Krankheit, Unfall) - monatlich zu leisten (Hinweis E 18.2.1986, 85/14/0097). Die Renovierung einer bereits seit vier Jahren benutzten Mietwohnung kann jedoch nicht als Notfall angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140107.X02

Im RIS seit

11.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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