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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 62;Rechtssatz
Bei der Übernahme von Bürgschaften oder Wechselverbindlichkeiten zur Abwehr einer existenzbedrohenden
Notlage von einem nahen Angehörigen kann es sich nicht um eine Belastung handeln, der sich der Steuerpflichtige aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht entziehen kann, sondern nur um die Erfüllung einer sittlichen Pflicht. Was sittliche Pflicht ist, bestimmt sich nach den Vorstellungen
billig und gerecht denkender Menschen darüber, welches Verhalten in der betreffenden Lebenssituation vom Steuerpflichtigen erwartet werden kann, widrigens ihm von der Gesellschaft, der er angehört, mit Mißbilligung begegnet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140108.X01Im RIS seit
19.09.1989