RS Vwgh 1989/9/19 89/14/0108

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 62;

Rechtssatz

Wurde der Steuerpflichtige zu seinem Opfer (hier: Übernahme einer Wechselverbindlichkeit zur Verlängerung eines Bankkredites an nahe Angehörige) durch die Bank unter Verletzung deren "Warnpflicht" veranlaßt, so hindert die dadurch entstandene Schadenersatzforderung gegen die Bank

jedenfalls den Eintritt einer Belastung beim Steuerpflichtigen, wenn diese Forderung bei der Bank nicht uneinbringlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140108.X04

Im RIS seit

19.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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