RS Vwgh 1990/4/24 90/14/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
19/01 Staatsvertrag von St. Germain
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;
StGG Art2;
StV 1919 Art66;
StV 1919 Art67;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 44;

Rechtssatz

Dem Ausstattungsbetrag der Eltern für ihren Sohn, der als Neupriester einen Haushalt gründet, entspricht weder eine rechtliche Pflicht zur Ausstattung (etwa aus § 140 oder § 1231 oder § 1220 ABGB) noch eine sittliche Pflicht. Diese Rechtslage ist unter Gleichheitsgesichtspunkten unbedenklich. Sie erlaubt keine analoge Anwendung der Vorschriften über Heiratsgut bzw Ausstattung aus Anlaß der Verehelichung von Kindern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140024.X02

Im RIS seit

24.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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