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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 44;Rechtssatz
Dem Ausstattungsbetrag der Eltern für ihren Sohn, der als Neupriester einen Haushalt gründet, entspricht weder eine rechtliche Pflicht zur Ausstattung (etwa aus § 140 oder § 1231 oder § 1220 ABGB) noch eine sittliche Pflicht. Diese Rechtslage ist unter Gleichheitsgesichtspunkten unbedenklich. Sie erlaubt keine analoge Anwendung der Vorschriften über Heiratsgut bzw Ausstattung aus Anlaß der Verehelichung von Kindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140024.X02Im RIS seit
24.04.1990Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009