RS Vwgh 1990/9/17 89/14/0130

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Veröffentlicht am 17.09.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 195;

Rechtssatz

Von einer Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 kann nicht gesprochen werden, wenn die Verhältnisse, die die Aufwendungen bedingen, sich als Folge eines Verhaltens darstellen, zu dem sich der Steuerpflichtigen aus freien Stücken entschlossen hat (Hinweis E 12.4.1983, 82/14/0342)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140130.X04

Im RIS seit

17.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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