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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs1;Rechtssatz
Tatsächliche Gründe, aus denen sich der StPfl der Belastung nicht entziehen kann, sind nur solche, die den StPfl unmittelbar selbst betreffen, wie etwa seine eigene Erkrankung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140064.X02Im RIS seit
24.04.1990