Entscheidungen zu § 28 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 271-300 von 335

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/11 90/14/0226

Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis vom 21. Dezember 1989, Zl 86/14/0176, verwiesen, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den von derselben belangten Behörde erlassenen Bescheid betreffend Feststellung von Einkünften für das Jahr 1982 hinsichtlich derselben Liegenschaft als unbegründet abgewiesen hat. Im eben erwähnten Erkenntnis wurde ausgeführt, Legatare sind weder Miteigentümer noch Fruchtnießer der Lieg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.1990

RS Vwgh 1990/12/11 90/14/0226

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §649;EStG 1972 §28 Abs1;
Rechtssatz: Legatare haben bloß Forderungen gegenüber den Erben, die bei der Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht zu berücksichtigen sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990140226.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1990

RS Vwgh 1990/12/11 90/14/0079

Index: 22/03 Außerstreitverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AußStrG §170;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;
Rechtssatz: Schreiten bei einer Verlassenschaft nur großjährige Erben ein, die fähig sind, sich selbst zu vertreten, so hängt es gemäß § 170 AußStrG von ihrer Willkür ab, ob sie die Erbteilung gerichtlich oder außergerichtlich, vor oder nach der Einantwortung vornehmen wollen. Auf Gru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1990

RS Vwgh 1990/12/11 90/14/0226

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;BAO §192;BAO §295;EStG 1972 §28 Abs1;
Rechtssatz: Sonderaufwendungen einzelner Gesellschafter sind im
Spruch: des Feststellungsbescheides und nicht erst anläßlich der Veranlagung zur Einkommensteuer des einzelnen Gesellschafters zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/20 90/14/0131

Der Beschwerdeführer betreibt seit Jahrzehnten eine Dachdeckerei. 1976 bis 1978 errichtete er in einem Fremdenverkehrsgebiet ein Haus, in dem er seit 1978 Appartements vermietete. Bis 1987 ergaben sich jährlich stets Werbungskostenüberschüsse, die sich auf das Zwei- bis Vierfache der Einnahmen beliefen und in ihrer Gesamtheit weit über eine Million Schilling betrugen. Ausschlaggebend hiefür war vor allem die Zinsenbelastung aus dem hohen Fremdmitteleinsatz - die Zinsen waren in neun v... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0131

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Liebhaberei bei Vermietung von Appartments: Beim im Beobachtungszeitraum von 10 Jahren (davon drei streitgegenständlich) bestandenen Fremdmitteleinsatz und der normalen Absetzung für Abnutzung wäre ein Totalgewinn unmöglich zu erzielen gewesen. Daß im Anschluß an diesen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0131

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Eine Vermietung stellt sich nur dann als Einkunftsquelle dar, wenn sie auf Dauer gesehen zu einem Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten führen kann. Entscheidend ist die Überschußerzielungsmöglichkeit, wie sie sich aus der Beobachtung der Entwicklung von Einna... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0131

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Für die Art der Wirtschaftsführung ist nicht der Plan entscheidend, sondern seine tatsächliche Handhabung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990140131.X04 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0131

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Grundsätzlich genügt bei Vermietung und Verpachtung ein Beobachtungszeitraum von fünf bis acht Jahren (Hinweis E 12.9.1989, 88/14/0137). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990140131.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/23 89/14/0067

Die Beschwerdeführer stellten 1983 und 1984 einem Schotterwerk ein Grundstück von 5 ha zum Schotterabbau zur Verfügung und erreichten damit selbst den Vorteil einer Geländekorrektur. Über Aufforderung des Finanzamtes reichte die steuerliche Vertreterin des Schotterwerkes eine Abrechnung über den Schotterabbau am Grundstück der Beschwerdeführer ein, wonach diese 1983 S 48.220,50 und 1984 S 390.688,36 erhalten haben. Das Finanzamt erließ daraufhin gemäß § 303 Abs. 4 BAO neue Umsatzs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0067

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1983/032;EStG 1972 §17 Abs1;EStG 1972 §21;EStG 1972 §28 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 200;
Rechtssatz: Räumt ein Landwirt einem Schotterwerk das Recht ein, von seinem Grundstück Schotter abzubauen, so kommt eine Qualifizierung der dafür bezahlten Beträge als Schadenersatz für Ernteausfall nicht in... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1990

RS Vwgh 1989/11/20 88/14/0230

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;
Rechtssatz: Die Beistellung eines Hausbesorgers ist auch bei einer Vermietung in Form der Vermögensverwaltung üblich. Die einem Hausbesorger üblicherweise obliegenden Aufgaben führen zu keiner Tätigkeit, die über den Umfang der auch sonst mit einer Vermögensverwaltung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1989

RS Vwgh 1989/11/20 88/14/0230

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;
Rechtssatz: Es sind bei der Verwaltung eigenen Liegenschaftsvermögens im allgemeinen der Art nach nicht übliche Leistungen, daß Mietern Wäsche, Besteck, Geschirr, Beleuchtungskörper und zT die Wohnungseinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Weiters verrechnet bei de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1989

RS Vwgh 1989/11/20 88/14/0230

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;
Rechtssatz: Die Reinigung von 15 Ferienwohnungen einmal im Jahr übersteigt die bei Vermietungen übliche Verwaltungsarbeit noch nicht in erheblichem Umfang. Gleiches gilt für die Stromverrechnung mit dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Europ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1989

RS Vwgh 1989/11/20 88/14/0230

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;
Rechtssatz: Für die Annahme gewerblicher Vermietung kommt es nicht auf das Erscheinungsbild des vermieteten Gebäudes, sondern auf das Ausmaß der mit der Vermietung verbundenen Verwaltungsarbeit an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1989

RS Vwgh 1989/11/20 88/14/0230

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 6 Stammrechtssatz Eine kurzfristige Vermietung mehrerer eingerichteter Ferienwohnungen erfordert in aller Regel eine (im E näher dargestellte) Verwaltungsarbeit, die das bei "bloßer Vermietung" übliche Ausma... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1989

RS Vwgh 1989/11/20 88/14/0230

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1989

RS Vwgh 1989/11/20 88/14/0230

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;
Rechtssatz: Sprengen die Leistungen des Vermieters nicht den Rahmen der Vermögensverwaltung, so ist die Vermietung von 15 Ferienwohnungen ebensowenig eine gewerbliche Tätigkeit wie die Vermietung von 15 ständigen Wohnbedürfnissen dienenden Wohnungen. Entscheidend ist v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1989

RS Vwgh 1989/11/20 88/14/0230

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;
Rechtssatz: Die gelegentliche Übernahme von Post der Feriengäste durch den Hausbesorger stellt lediglich eine für die Frage der Wertung der Einkünfte unbeachtliche Form der Nachbarschaftshilfe dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1989

RS Vwgh 1989/11/20 88/14/0230

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 5 Stammrechtssatz Eine "gewerbl" Vermietung erfolgt vor allem in den typischen Fällen "gewerbl Beherbergung von Fremden in Hotels und Fremdenpensionen. Die über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende we... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1989

RS Vwgh 1989/9/19 89/14/0107

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §474;ABGB §477;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;
Rechtssatz: Das Bestehen einer Servitut der Schiabfahrt schließt eine weitere Entwertung des Grundstückes durch das Recht auf Geländekorrekturen und auf Errichtung einer Weganlage nicht aus. Es ist dah... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

RS Vwgh 1989/9/19 89/14/0107

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §32 Z1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;
Rechtssatz: Entschädigung für Aufwuchsentgang und Flurschäden (durch Nutzung vom Grundeigentümer eingeräumter Rechte) an einem verpachteten Grundstück führt auch dann zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Pächter von seinem Recht auf Zinsminderung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

RS Vwgh 1989/9/19 89/14/0107

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §2 Abs4;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §32 Z1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;
Rechtssatz: Schadenersatz für Vermögenseinbußen unterliegt dann der Einkommensteuerpflicht, wenn der Schaden im Zusammenhang mit der Erzielung konkreter Einnahmen steht. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

RS Vwgh 1989/9/19 89/14/0107

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §32 Z1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;
Rechtssatz: Für die steuerrechtliche Beurteilung ist die Wahl der Bezeichnung des Leistungsgrundes (hier: Ersatz von Aufwuchsentgang durch Geländekorrekturen an einem als Schiabfahrt genüt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Verpflichtung, während der Heizperiode die Funktion der Heizung täglich einmal zu überprüfen, ergibt sich auch sonst in Fällen einer zentralen Versorgung mit Heizwärme, wie sie bei nach modernen Gesichtspunkten errichteten Wohnobjekten weithin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Eine langfristige Vermietung wird nur in besonderen Fällen zu einer gewerbl Tätigkeit führen. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Das Lüften des Hauses bei Bedarf hält sich im Rahmen der Pflichten eines Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielenden Vermieters (bzw seines Hausbesorgers). Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solches Ausmaß erreicht, daß sie nach außen als... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Verwaltungsmehrarbeit muß für den Vermieter anfallen oder zumindest ihm zuzurechnen sein. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die Verwaltungsmehrarbeit nicht vom Vermieter selbst, sondern in dessen Auftrag (Namen) von einem Dritten (zB ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Gemeinschaftsräume - insb Waschküchen - stehen vielfach auch in Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abwerfenden Mietobjekten zur Verfügung und auch bei solchen Objekten trifft den Vermieter idR die Verpflichtung, diese Räume in Ordnung zu hal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

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