RS Vwgh 1989/11/20 88/14/0230

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Veröffentlicht am 20.11.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z1;
EStG 1972 §28 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;

Rechtssatz

Die Beistellung eines Hausbesorgers ist auch bei einer Vermietung in Form der Vermögensverwaltung üblich. Die einem Hausbesorger üblicherweise obliegenden Aufgaben führen zu keiner Tätigkeit, die über den Umfang der auch sonst mit einer Vermögensverwaltung verbundenen Verwaltungsarbeit hinausgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140230.X15

Im RIS seit

20.11.1989

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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