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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;Rechtssatz
Die Beistellung eines Hausbesorgers ist auch bei einer Vermietung in Form der Vermögensverwaltung üblich. Die einem Hausbesorger üblicherweise obliegenden Aufgaben führen zu keiner Tätigkeit, die über den Umfang der auch sonst mit einer Vermögensverwaltung verbundenen Verwaltungsarbeit hinausgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140230.X15Im RIS seit
20.11.1989Zuletzt aktualisiert am
29.05.2018