Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §10 Abs1;EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Sonderleistungen sind solche, die während der Dauer des Nutzungsrechtsverhältnisses als Leistungen des Vermieters über die R... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §10 Abs1;EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Weder die Nachhaltigkeit der Vermietung noch die Erforderlichkeit der Führung eines in kaufmännischer Weise eingerichteten G... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §10 Abs1;EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 10 Abs 3 Satz 2 EStG 1988 sieht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §32;EStG 1988 §10 Abs1;EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §10 Abs1;EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Das für die Abgrenzung der Vermietung als gewerbliche Tätigkeit von der Vermietung als nicht gewerbliche Vermögensverwaltung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §10 Abs1;EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Sonderleistungen sind solche, die während der Dauer des Nutzungsrechtsverhältnisses als Leistungen des Vermieters über die R... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §10 Abs1 impl;EStG 1972 §10 Abs2 Z1 impl;EStG 1972 §2 Abs3 Z3 impl;EStG 1972 §2 Abs3 Z6 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1972 §28 Abs1 Z1 impl;EStG 1988 §10 Abs1;EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1; Hinweis auf Sta... mehr lesen...
Der Gemeinschuldner, ein Wirtschaftstreuhänder, erwarb im Jänner bzw Februar 1987 unter Einsatz von Fremdmitteln mehrere mit Fabriksgebäuden bebaute Liegenschaften (idF nur: Liegenschaften), die er an eine GmbH, an der er ab Dezember 1987 zu 90 % und ab Februar 1990 zu 100 % beteiligt war, und die er steuerlich vertrat, seinen Angaben zufolge verpachtete. Ein Pachtzins wurde nie entrichtet. Die GmbH stellte ihre unternehmerische Tätigkeit im November 1990 ein. Im Dezember 1990 wurde ü... mehr lesen...
Der Gemeinschuldner, ein Wirtschaftstreuhänder, erwarb im Jänner bzw Februar 1987 unter Einsatz von Fremdmitteln mehrere mit Fabriksgebäuden bebaute Liegenschaften (idF nur: Liegenschaften), die er an eine GmbH, an der er ab Dezember 1987 zu 90 % und ab Februar 1990 zu 100 % beteiligt war, und die er steuerlich vertrat, seinen Angaben zufolge verpachtete. Ein Pachtzins wurde nie entrichtet. Die GmbH stellte ihre unternehmerische Tätigkeit im November 1990 ein. Im Dezember 1990 wurde ü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Mit der Behauptung, daß der Abgabepflichtige (der Verpächter einer Liegenschaft), der als steuerlicher Vertreter des Pächters von dessen schlechter wirtschaftlicher Lage Kenntnis haben ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Mit der Behauptung, daß der Abgabepflichtige (der Verpächter einer Liegenschaft), der als steuerlicher Vertreter des Pächters von dessen schlechter wirtschaftlicher Lage Kenntnis haben ... mehr lesen...
Die Leasing-GmbH ist aufgrund der Vereinbarung vom 12. Juni/16. Juli 1990 Bestandnehmerin von Räumlichkeiten eines Speditionsgebäudes. Die Bestandgeberin hat für die Dauer von ca. 48 Jahren (gerechnet ab dem 1. Juni 1990) auf die Ausübung des Kündigungsrechtes verzichtet. Der Leasing-GmbH ist das Recht eingeräumt worden, die Räumlichkeiten entgeltlich oder unentgeltlich in (Unter)Bestand zu geben. Im März 1991 ist zwischen der Leasing-GmbH und der Beschwerdeführerin mündlich ein U... mehr lesen...
Die Leasing-GmbH ist aufgrund der Vereinbarung vom 12. Juni/16. Juli 1990 Bestandnehmerin von Räumlichkeiten eines Speditionsgebäudes. Die Bestandgeberin hat für die Dauer von ca. 48 Jahren (gerechnet ab dem 1. Juni 1990) auf die Ausübung des Kündigungsrechtes verzichtet. Der Leasing-GmbH ist das Recht eingeräumt worden, die Räumlichkeiten entgeltlich oder unentgeltlich in (Unter)Bestand zu geben. Im März 1991 ist zwischen der Leasing-GmbH und der Beschwerdeführerin mündlich ein U... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Für das Vorliegen von Anschaffungskosten auf ein Mietrecht spricht ua, wenn eine "Mietzinsvorauszahlung" für einen ungewöhnlich langen Zeitraum vereinba... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Ein Nutzungsentgelt zählt - unabhängig vom Zeitpunkt seiner Entrichtung - nicht zu den Anschaffungskosten eines Mietrechtes. Eur... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Die exakte Höhe des nach den Umständen des Einzelfalles angemessenen Mietzinses kann im Einzelfall im Streit stehen; für diesen Randbereich der Ermittlu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Ein Mietrecht kann ein bewertungsfähiges Wirtschaftsgut sein. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Die Feststellung, ob ein Bestandrecht (Unterbestandrecht) erworben wurde, kann unabhängig davon getroffen werden, ob und für welchen Zeitraum ein Kündig... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Durch einen Bestandvertrag erhält jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache für eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis (§ 1090 ABGB).... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Für das Vorliegen von Anschaffungskosten auf ein Mietrecht spricht ua, wenn eine "Mietzinsvorauszahlung" für einen ungewöhnlich langen Zeitraum vereinba... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Ein Nutzungsentgelt zählt - unabhängig vom Zeitpunkt seiner Entrichtung - nicht zu den Anschaffungskosten eines Mietrechtes. Eur... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Die exakte Höhe des nach den Umständen des Einzelfalles angemessenen Mietzinses kann im Einzelfall im Streit stehen; für diesen Randbereich der Ermittlu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Ein Mietrecht kann ein bewertungsfähiges Wirtschaftsgut sein. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Die Feststellung, ob ein Bestandrecht (Unterbestandrecht) erworben wurde, kann unabhängig davon getroffen werden, ob und für welchen Zeitraum ein Kündig... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Durch einen Bestandvertrag erhält jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache für eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis (§ 1090 ABGB).... mehr lesen...
Betriebsgegenstand der am 12. November 1987 gegründeten, am 28. Dezember 1987 in das Firmenbuch eingetragenen Beschwerdeführerin ist der Erwerb, die Instandsetzung und Verbesserung, die Verwaltung und Vermietung sowie die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften. Zur Aufbringung der hiefür erforderlichen Mittel sollte die als Treuhandkommanditistin fungierende ÄV GmbH mit dritten Personen (in der Folge: Treugeber) Treuhandverträge abschließen, wobei d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1 litd;EStG 1972 §28 Abs1;KStG 1966 §8 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 188 Abs 1 lit d BAO werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Die einheitliche und gesonderte Feststellung von E... mehr lesen...
Die als Miteigentümer einer Liegenschaft eine Hausgemeinschaft bildenden Beschwerdeführer (Mutter zu 50 % beteiligt, zwei Söhne zu je 25 % beteiligt) benützten im Streitjahr Wohnungen der Liegenschaft im Ausmaß von insgesamt 30,16 % jeweils für eigene Wohnzwecke. Eine weitere Wohnung wurde von einem Miteigentümer als Büro genutzt, wieder eine weitere Wohnung wurde von einem Sohn bzw Bruder der Miteigentümer, welcher selbst nicht Miteigentümer ist, zu Wohnzwecken genutzt. Nach einer im... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E ... mehr lesen...