RS Vwgh 1989/11/20 88/14/0230

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Veröffentlicht am 20.11.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z1;
EStG 1972 §28 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;

Rechtssatz

Sprengen die Leistungen des Vermieters nicht den Rahmen der Vermögensverwaltung, so ist die Vermietung von 15 Ferienwohnungen ebensowenig eine gewerbliche Tätigkeit wie die Vermietung von 15 ständigen Wohnbedürfnissen dienenden Wohnungen. Entscheidend ist vielmehr, ob die auf Grund der 15 Ferienwohnungen anfallende Verwaltungsarbeit in erheblichem Umfang jenes Maß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Liegenschaftsvermögens verbunden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140230.X11

Im RIS seit

20.11.1989

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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