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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;Rechtssatz
Sprengen die Leistungen des Vermieters nicht den Rahmen der Vermögensverwaltung, so ist die Vermietung von 15 Ferienwohnungen ebensowenig eine gewerbliche Tätigkeit wie die Vermietung von 15 ständigen Wohnbedürfnissen dienenden Wohnungen. Entscheidend ist vielmehr, ob die auf Grund der 15 Ferienwohnungen anfallende Verwaltungsarbeit in erheblichem Umfang jenes Maß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Liegenschaftsvermögens verbunden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140230.X11Im RIS seit
20.11.1989Zuletzt aktualisiert am
29.05.2018