Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs5 Z5;MRG §20;MRG §45;
Rechtssatz: Die steuerlichen Verpflichtungen zur Fortführung, ordnungsgemäßen Verwendung und allfälligen Nachversteuerung der nach § 28 Abs 3 EStG gebildeten Beträge können auf den Rechtsnachfolger (Einzelrechtsnachfolger) auf Grund eines entgeltlichen Rechtsg... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;MRG §20;MRG §45;
Rechtssatz: Bei Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen nach § 45 MRG handelt es sich um eine mietrechtliche Leistung des Mieters an den Vermieter und gehen diese gleich dem Mietzins in das Eigentum des Vermieters über. Die abzurechnenden Beträge sind nu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer vermietete einen von ihm errichteten Neubau an eine Sparkasse. Im Zuge der Errichtung des Gebäudes hatte die Mieterin Wünsche hinsichtlich der Elektroinstallationen, die über die Standardausführung hinausgingen. Der Beschwerdeführer beauftragte die von ihm im Zuge der Gebäudeerrichtung beschäftigten Professionisten auch mit diesen Installationen. Die Fakturierung durch die Professionisten erfolgte an den Beschwerdeführer. Im März 1989 bezahlte die Mieterin dem Bes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer vermietete einen von ihm errichteten Neubau an eine Sparkasse. Im Zuge der Errichtung des Gebäudes hatte die Mieterin Wünsche hinsichtlich der Elektroinstallationen, die über die Standardausführung hinausgingen. Der Beschwerdeführer beauftragte die von ihm im Zuge der Gebäudeerrichtung beschäftigten Professionisten auch mit diesen Installationen. Die Fakturierung durch die Professionisten erfolgte an den Beschwerdeführer. Im März 1989 bezahlte die Mieterin dem Bes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §3;
Rechtssatz: Baukostenzuschüsse des Mieters an den Vermieter bilden im Rahmen der Einkunftsquelle Vermietung und Verpachtung Einnahmen des Vermieters, die diesem grundsätzlich im Jahr der Zahlung zufließen. Der Baukostenzuschuß ist keine Leistung, die durch § 3 EStG 1988 für steuerfrei erklärt ist. Europe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §3;
Rechtssatz: Baukostenzuschüsse des Mieters an den Vermieter bilden im Rahmen der Einkunftsquelle Vermietung und Verpachtung Einnahmen des Vermieters, die diesem grundsätzlich im Jahr der Zahlung zufließen. Der Baukostenzuschuß ist keine Leistung, die durch § 3 EStG 1988 für steuerfrei erklärt ist. Europe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen erzielten im Jahre 1991 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung von Teilen eines von ihnen im Jahre 1990 erworbenen Gebäudes. Mit einer zwischen den Beschwerdeführerinnen, vertreten durch NL, und einer die Räumlichkeiten in der Folge ab 1. Mai 1991 zum Betrieb einer Bankfiliale mietenden GmbH (in der Folge mit Mieterin bezeichnet) abgeschlossenen Vereinbarung vom 25. Februar 1991 verpflichtete sich die Mieterin Zug um Zug bei Übergabe ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum als Gesellschafter der Erwerbsgesellschaft nach bürgerlichem Recht "K-F-G-D" (in der Folge: GesnbR) der steuerliche Vertreter der "H und Partner KG" (in der Folge: KG). Diese KG hatte bereits mit Kaufvertrag vom 6. März 1980 das Schloßhotel X um einen Kaufpreis von umgerechnet S 73,8 Mio erworben. Mit Pachtvertrag vom 20. September 1980 war der gesamte Hotelkomplex an die ebenfalls vom Beschwerdeführer vertretene "Schloß-X HotelbetriebsgesmbH... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat jahrzehntelang gemeinsam mit seiner Ehegattin ein Hotel in A betrieben. Im Jahre 1986 veräußerte er dieses Hotel und wohnt seither in dem im Jahr 1983 in unmittelbarer Nachbarschaft des Hotels errichteten Gästehaus. In diesem wurden im Streitzeitraum drei Zimmer (mit sechs Betten) samt Bad/Dusche und WC samt Nebenräumen zur Fremdenbeherbergung mit Frühstück verwendet. Der Frühstücksraum und die Küche standen den Gästen auch als Fernseh- und Aufenthaltsräume z... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall ist nur insofern anders gelagert als der mit dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 92/15/0223, entschiedene, als sich dort die Rechtsfrage, ob bei demselben Sachverhalt eine Einkunftsquelle vorliegt, im Zusammenhang mit Einkommensteuerfestsetzungen stellte, nun aber eben diese Frage im Zusammenhang mit der Feststellung von Einkünften aus einer von der nunmehr beschwerdeführenden Partei, an welcher der Beschwerdeführer zu Zl. 92/15/0223 als Gesellschaf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992150224.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Ausführungen, weshalb ein Betrag, den ein neuer Mieter (Bank) als Ablöse für die Aufgabe der Mietrechte von Vormietern für die Einräumung des Weitergaberechtes und Untermietrechtes und als Vermittlungsprovision dem Hauseigentümer (Abgabepflichtigen) gezahlt hat, nicht als durchlaufe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solches Ausmaß erreicht, daß sie nach außen a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;
Rechtssatz: Wenn eine Tätigkeit - aus welchen Gründen auch immer - objektiv nicht geeignet ist, Gewinne bzw Überschüsse zu erzielen, reicht der behauptete subjektive Wille für das Vorliegen einer steuerlich zu beachtenden Einkunftsquelle nicht aus (Hinweis E 7.9.1993, 90/14/0052; E 5.10.1993, 90/14/0062).... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Im Jahre 1988 wurde bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 1983 bis 1985 sowie Einheitswert des Betriebsvermögens vom 1. Jänner 1983 bis 1986 durchgeführt. Vom Prüfer wurden steuerlich maßgebliche Feststellungen unter anderem hinsichtlich der Aufwendungen für zwei mit einem Wechselkennzeichen betriebene Personenkraftwagen, hinsichtlich der Aufwendungen für ein Einfamilienhaus und ei... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1EStG 1972 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind notwendige Aufwendungen, auch wenn sie nicht unmittelbar der Werbung, Sicherung und Erhaltung der Mieteinnahmen dienen, sondern nur durch die Tatsache bedingt sind, daß ein Mietobjekt vorhanden ist, als Werbungskosten anzusehen. Dementsprechend bewirken... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1EStG 1972 §20 Abs1 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wird während der Unterbrechung einer Einnahmenerzielung der Entschluß gefaßt, ein Wohnobjekt nicht weiter zur Einnahmenerzielung zu verwenden, sondern etwa zur Befriedigung des Wohnbedüfnisses des Abgabenpflichtigen selbst zu nutzen, so sind ab diesem Zeitpunkt die Aufwendungen für das O... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Kommanditist und Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft der B. Vertriebsgesellschaft m. b.H. & Co KG, deren Geschäftsgegenstand der Vertrieb von Fertigteilhäusern ist. Neben den aus dieser Mitunternehmerschaft bezogenen Einkünften aus Gewerbebetrieb erklärte der Beschwerdeführer in den Streitjahren auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit für vereinnahmte Lizenzgebühren aus der Verwertung von Patenten. Nur über die Gewerbesteuerpflicht des Beschwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z3;EStG 1972 §28 Abs4;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Der eine Gewerbesteuerpflicht nicht auslösenden Subsumtion der aus Lizenzvergabe erzielten Einkünfte unter der Bestimmung des § 28 Abs 1 Z 3 EStG 1972 steht die im vierten Absatz dieses Paragraphen nomierte Subsidiaritätsklausel entgegen, wonach solche Einkünfte jenen iSd § 2 A... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Grundstückes in L. im Ausmaß von mehr als 20.000 m2, auf dem sich zwei Einkaufszentren befinden. In den dem Verwaltungsgerichtshof nur unvollständig vorgelegten Verwaltungsakten erliegt die Ablichtung eines "Atypisch Stillen Gesellschaftsvertrages" vom 26. November 1979, der zwischen der Erstbeschwerdeführerin als "Geschäftsinhaberin" und der Zweit-, Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin als "stille Gesellschafter" abgeschloss... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Grundstückes in L. im Ausmaß von mehr als 20.000 m2, auf dem sich zwei Einkaufszentren befinden. In den dem Verwaltungsgerichtshof nur unvollständig vorgelegten Verwaltungsakten erliegt die Ablichtung eines "Atypisch Stillen Gesellschaftsvertrages" vom 26. November 1979, der zwischen der Erstbeschwerdeführerin als "Geschäftsinhaberin" und der Zweit-, Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin als "stille Gesellschafter" abgeschloss... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Verwaltungsmehrarbeit muß für den Vermieter anfallen oder zumindest ihm zuzurechnen sein. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die Verwaltungsmehrarbeit nicht vom Vermieter selbst, sondern in dessen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solche... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer war bis zum 1. September 1989 allein und ab 1. September dieses Jahres gemeinsam mit der Zweitbeschwerdeführerin je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Haus. Mit Vertrag vom 1. November 1982 hatte der Erstbeschwerdeführer der dm-Drogeriemarkt GesmbH (in der Folge: Mieterin) Räume mit ca. 230 m2 Verkaufsfläche und ca. 170 m2 Nebenräumen auf der genannten Liegenschaft vermietet. Mit Zusatzvereinbarung vom 24. August 1989 gab der Erstbeschwerdef... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer war bis zum 1. September 1989 allein und ab 1. September dieses Jahres gemeinsam mit der Zweitbeschwerdeführerin je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Haus. Mit Vertrag vom 1. November 1982 hatte der Erstbeschwerdeführer der dm-Drogeriemarkt GesmbH (in der Folge: Mieterin) Räume mit ca. 230 m2 Verkaufsfläche und ca. 170 m2 Nebenräumen auf der genannten Liegenschaft vermietet. Mit Zusatzvereinbarung vom 24. August 1989 gab der Erstbeschwerdef... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wenn die Verpflichtung zur Leistung von Ablösen vom Mieter allein im Hinblick auf das Bestandverhältnis unternommen wurde und die vereinbarten Mietzinszahlungen erst später (hier: mit dem 61ten Monat nach Geschäftseröffnung) einsetzen sollten, hatten die Ablösen bei wirtschaf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob ein bestimmtes Entgelt den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen ist, kommt es entscheidend darauf an, ob das betreffende Entgelt eine Gegenleistung für die im Einzelfall dem Mieter eingeräumten Rechte darstellt, die mit dem Mietrechtsverhält... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wenn die Verpflichtung zur Leistung von Ablösen vom Mieter allein im Hinblick auf das Bestandverhältnis unternommen wurde und die vereinbarten Mietzinszahlungen erst später (hier: mit dem 61ten Monat nach Geschäftseröffnung) einsetzen sollten, hatten die Ablösen bei wirtschaf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob ein bestimmtes Entgelt den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen ist, kommt es entscheidend darauf an, ob das betreffende Entgelt eine Gegenleistung für die im Einzelfall dem Mieter eingeräumten Rechte darstellt, die mit dem Mietrechtsverhält... mehr lesen...