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AbgabenverfahrenNorm
EStG 1972 §23 Z1Beachte
Rechtssatz
Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solches Ausmaß erreicht, daß sie nach außen als gewerbl Tätigkeit erscheint. Dies wieder ist erst der Fall, wenn die Verwaltungsarbeit im konkreten Fall in erheblichem Umfang (deutlich) jenes Maß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist.
Schlagworte
Vermietung / als gewerbliche TätigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140117.X02Im RIS seit
25.10.2021Zuletzt aktualisiert am
25.10.2021