Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der Betrieb eines Programmierers ist wesentlich durch die Schaffung neuer Software gekennzeichnet, auch wenn es weitere Schritte zur wirtschaftlichen Verwertung der Software bedarf. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150211.X08 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ein Verleger, der die umfassenden Rechte des Schriftstellers an den literarischen Werken erwirbt, wird dadurch nicht in die Lage versetzt, den schriftstellerischen Betrieb fortzusetzen, sodaß in einem solchen Fall nicht bloß ein Wechsel in der Person des Unternehmers eintritt. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Wenn eine Person entgeltlich die Rechte an einem Computerprogramm erwirbt und Dritten Nutzungsrechte gegen eine entsprechende Zahlung einräumt, führt diese Tätigkeit für sich allein in der Regel zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 28 Abs 1 Z 3 EStG 1988. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie habe - im Rahmen ihres Gewerbebetriebes - als Mieterin Mietverträge geschlossen, die für die gesamte Laufzeit unkündbar gewesen seien und festgelegt hätten, daß das Entgelt unter keinen Umständen rückzuerstatten sei. Durch diese Verträge habe sie Mietrechte erworben. Der Erwerb der Mietrechte habe bei ihr zu einer attraktiven Realverzinsung in Höhe des bei der Bewertung der Mietrechte herangezogenen Kapitalisierungszinssatzes geführt, weil sie Un... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie habe - im Rahmen ihres Gewerbebetriebes - als Mieterin Mietverträge geschlossen, die für die gesamte Laufzeit unkündbar gewesen seien und festgelegt hätten, daß das Entgelt unter keinen Umständen rückzuerstatten sei. Durch diese Verträge habe sie Mietrechte erworben. Der Erwerb der Mietrechte habe bei ihr zu einer attraktiven Realverzinsung in Höhe des bei der Bewertung der Mietrechte herangezogenen Kapitalisierungszinssatzes geführt, weil sie Un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §10;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß die Merkmale für die Abgrenzung von Mietrechten und Mietvorauszahlungen darin bestünden, daß das Entgelt unter keinen Umständen zurückzuzahlen sei und Mietrechte unkündbar bzw übertragbar seien. Zum einem liegt näml... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §10;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Abschluß eines Mietvertrages kommt nur zustande, wenn sich der Mieter zur Leistung eines Nutzungsentgeltes verpflichtet; zu den Anschaffungskosten des Mietrechtes kann nur ein über das angemessene Nutzungsentgelt hinausgehendes Entgelt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §10;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß die Merkmale für die Abgrenzung von Mietrechten und Mietvorauszahlungen darin bestünden, daß das Entgelt unter keinen Umständen zurückzuzahlen sei und Mietrechte unkündbar bzw übertragbar seien. Zum einem liegt näml... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §10;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Abschluß eines Mietvertrages kommt nur zustande, wenn sich der Mieter zur Leistung eines Nutzungsentgeltes verpflichtet; zu den Anschaffungskosten des Mietrechtes kann nur ein über das angemessene Nutzungsentgelt hinausgehendes Entgelt... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind miteinander verheiratet. Sie erwarben mit Kaufvertrag vom Dezember 1982 um den Preis von 260.000 S eine inländische Liegenschaft. Mit Vertrag vom 8. Februar 1983 vermieteten sie die Liegenschaft ab dem Jänner 1984 auf unbestimmte Zeit an ihren Vater bzw Schwiegervater zum Betrieb einer Schlosserwerkstätte. Der monatliche Mietzins betrug 3.000 S. Im Mietvertrag ist festgehalten, daß eine Wertsicherung der Miete nicht vereinbart sei und daß die Vermieter... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind miteinander verheiratet. Sie erwarben mit Kaufvertrag vom Dezember 1982 um den Preis von 260.000 S eine inländische Liegenschaft. Mit Vertrag vom 8. Februar 1983 vermieteten sie die Liegenschaft ab dem Jänner 1984 auf unbestimmte Zeit an ihren Vater bzw Schwiegervater zum Betrieb einer Schlosserwerkstätte. Der monatliche Mietzins betrug 3.000 S. Im Mietvertrag ist festgehalten, daß eine Wertsicherung der Miete nicht vereinbart sei und daß die Vermieter... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Zu den der Einkommensteuer unterliegenden Einkünften gehören gemäß § 28 Abs 1 Z 1 EStG 1988 ua auch Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, also insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen usw. Darunter versteht man in der Regel alle Einkünfte, die dem Bestandgeber im Zusammenhang mit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/15/0116 E 17. Dezember 1993 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Frage, ob ein bestimmtes Entgelt den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen ist, kommt es entscheidend darauf an, ob das betreffende Entgelt eine Gegenleistung für die im Einzelfal... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Eine Differenzrechnung, bei welcher der Wert des Bodens vom Gesamtkaufpreis in Abzug gebracht wird, führt in der Regel nicht zu einer, den Wertverhältnissen entsprechenden Aufteilung der Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft (Hinweis E 15.2.1994, 93/14/0175, E 14.1.1986, 84/14... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Höhe der Einkünfte aus der Überlassung der Mieterinvestitionen ist durch Gegenüberstellung des Verkehrswertes des Gebäudes mit und ohne Mieterinvestition zu ermitteln. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150086.X04 Im RIS seit 19.02.2002 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind auch Investitionen des Mieters zu erfassen, die dem Vermieter als Eigentümer unentgeltlich zukommen. Derartige Vorteile fließen dem Vermieter erst mit der Beendigung des Mietverhältnisses zu, wenn der Mieter zur Vornahme der Investitionen berechtigt, aber nicht verpflic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/15 93/14/0175 1 Stammrechtssatz Die Aufteilung des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft hat nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Hiezu ist jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Zu den der Einkommensteuer unterliegenden Einkünften gehören gemäß § 28 Abs 1 Z 1 EStG 1988 ua auch Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, also insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen usw. Darunter versteht man in der Regel alle Einkünfte, die dem Bestandgeber im Zusammenhang mit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/15/0116 E 17. Dezember 1993 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Frage, ob ein bestimmtes Entgelt den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen ist, kommt es entscheidend darauf an, ob das betreffende Entgelt eine Gegenleistung für die im Einzelfal... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Eine Differenzrechnung, bei welcher der Wert des Bodens vom Gesamtkaufpreis in Abzug gebracht wird, führt in der Regel nicht zu einer, den Wertverhältnissen entsprechenden Aufteilung der Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft (Hinweis E 15.2.1994, 93/14/0175, E 14.1.1986, 84/14... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Höhe der Einkünfte aus der Überlassung der Mieterinvestitionen ist durch Gegenüberstellung des Verkehrswertes des Gebäudes mit und ohne Mieterinvestition zu ermitteln. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150086.X04 Im RIS seit 19.02.2002 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind auch Investitionen des Mieters zu erfassen, die dem Vermieter als Eigentümer unentgeltlich zukommen. Derartige Vorteile fließen dem Vermieter erst mit der Beendigung des Mietverhältnisses zu, wenn der Mieter zur Vornahme der Investitionen berechtigt, aber nicht verpflic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/15 93/14/0175 1 Stammrechtssatz Die Aufteilung des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft hat nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Hiezu ist jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens ei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand nach dem Inhalt des Gesellschaftsvertrages die gewerbliche Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere Immobilien und alle Maßnahmen bilden, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig und geeignet sind, insbesondere der Erwerb von Liegenschaften und Gebäuden, ausgenommen jedoch Bankgeschäfte. Nach ihrer Gründung im Jahre 1990 erwarb die Beschwerdeführerin im Jahre 199... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand nach dem Inhalt des Gesellschaftsvertrages die gewerbliche Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere Immobilien und alle Maßnahmen bilden, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig und geeignet sind, insbesondere der Erwerb von Liegenschaften und Gebäuden, ausgenommen jedoch Bankgeschäfte. Nach ihrer Gründung im Jahre 1990 erwarb die Beschwerdeführerin im Jahre 199... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §10 Abs1;EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 10 Abs 3 Satz 2 EStG 1988 sieht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §10 Abs1;EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Weder die Nachhaltigkeit der Vermietung noch die Erforderlichkeit der Führung eines in kaufmännischer Weise eingerichteten G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §10 Abs1;EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Das für die Abgrenzung der Vermietung als gewerbliche Tätigkeit von der Vermietung als nicht gewerbliche Vermögensverwaltung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §32;EStG 1988 §10 Abs1;EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §10 Abs1 impl;EStG 1972 §10 Abs2 Z1 impl;EStG 1972 §2 Abs3 Z3 impl;EStG 1972 §2 Abs3 Z6 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1972 §28 Abs1 Z1 impl;EStG 1988 §10 Abs1;EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1; Hinweis auf Sta... mehr lesen...