RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §28 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Für die Art der Wirtschaftsführung ist nicht der Plan entscheidend, sondern seine tatsächliche Handhabung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140131.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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