Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;Rechtssatz
Für die Annahme gewerblicher Vermietung kommt es nicht auf das Erscheinungsbild des vermieteten Gebäudes, sondern auf das Ausmaß der mit der Vermietung verbundenen Verwaltungsarbeit an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140230.X14Im RIS seit
20.11.1989Zuletzt aktualisiert am
29.05.2018