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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;Rechtssatz
Für die steuerrechtliche Beurteilung ist die Wahl der Bezeichnung des Leistungsgrundes (hier: Ersatz von Aufwuchsentgang durch Geländekorrekturen an einem als Schiabfahrt genützten Almgrundstück) durch die Vertragsparteien, die den wahren Vertragswillen ausdrückt, dann nicht maßgebend, wenn sie dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des Vorganges nicht gerecht wird (hier: war dies nicht der Fall, weil der Aufwuchsentgang von der LWK durch Kapitalisierung erwarteter Ernteschäden ermittelt worden war;
unter Aufwuchsentgang konnte aber auch der Schaden drohenden Pachtzinsentganges verstanden werden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140107.X03Im RIS seit
19.09.1989Zuletzt aktualisiert am
08.10.2012